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Schwerer Verkehrsunfall in Lehre

Zu einem schweren Verkehrsunfall mit einer schwer und einer leicht verletzten Person kam es am Freitagnachmittag im Bereich Lehre an der Kreuzung der L 295 und der K 33 bei Flechtorf im Landkreis Helmstedt.

Ein 33-jähriger Nissan-Fahrer konnte zuvor seine Tankrechnung an einer Tankstelle in Wendhausen nicht entrichten, woraufhin ein Mitarbeiter der Tankstelle die Polizei hinzugezogen hatte. Bereits bei ihrem Eintreffen bemerkten die Beamten das auffällige Verhalten des 33-Jährigen. Als die Beamten ihn aufforderten, seine Personalien anzugeben, fuhr der Nissan-Fahrer plötzlich los. Die Polizeibeamten folgten dem PKW mit ihrem Streifenwagen und signalisierten ihm, dass er anhalten solle. Diese Anhaltesignale ignorierte der 33-Jährige jedoch und setzte seine Fahrt mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Lehre fort. Dabei missachtete er diverse Verkehrsregeln und gefährdete den weiteren Verkehr erheblich.

Die Polizeibeamten folgten dem PKW-Fahrer mit ausreichendem Abstand. Kurz vor der Kreuzung der L295 und der K33 bei Flechtorf kam der Nissan ins Schlingern. Der 33-Jährige verlor die Kontrolle über den Pkw, woraufhin er auf den Auflieger einer Sattelzugmaschine auffuhr, welche an einer roten Ampel an der Kreuzung stand.

Der Fahrzeugführer und seine 29-jährige Beifahrerin wurden im PKW eingeklemmt und mussten durch Polizeikräfte aus dem Fahrzeug befreit werden. Der Nissan-Fahrer erlitt leichte Verletzungen, seine Beifahrerin wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Beide wurden mit Rettungswagen in das Klinikum Wolfsburg sowie in ein Braunschweiger Krankenhaus gefahren.

Der 33-Jährige konnte das Krankenhaus nach Beendigung der ambulanten ärztlichen Behandlung wieder verlassen. Er wurde jedoch im Anschluss vorläufig festgenommen, da seine Identität noch nicht eindeutig feststand. Nach Durchführung umfangreicher polizeilicher Maßnahmen wurde er aus dem Gewahrsam entlassen.

Während der Bergung der Verletzten aus dem verunfallten PKW, zeigte sich der 33-jährige Fahrer des PKWs sehr aggressiv. Aufgrund seines Verhaltens und aufgefundenen Betäubungsmitteln im PKW erhärtete sich der Verdacht einer Beeinflussung durch Betäubungsmittel beim Fahrer, sodass eine Blutentnahme angeordnet wurde. Darüber hinaus stellte sich im Rahmen polizeilicher Ermittlungen heraus, dass der Nissan-Fahrer über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte.

Es wurden Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen ihn eingeleitet.

Foto: oh/Polizei Wolfsburg