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75 Jahre Grundgesetz

Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens des Grundgesetzes hatte die Stadt Wolfsburg zu einem Festakt eingeladen.
Festakt in der Bürgerhalle anlässlich 75 Jahren Grundgesetz.

Nationalhymne erklang zum Festakt in der Bürgerhalle. 

Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens des Grundgesetzes und somit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 hatte die Stadt Wolfsburg zu einem Festakt in die Bürgerhalle eingeladen. Nach dem musikalischen Auftakt mit der Nationalhymne – die der A Capella Chor des Ratsgymnasiums darbot – begrüßte Oberbürgermeister Dennis Weilmann die mehr als 100 geladenen Gäste aus Politik und Verwaltung. Tonio Klein, Professor für Staats-, Verfassungs- und Europarecht an der kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, hielt anlässlich der Feierstunde einen Vortrag zum Thema Brücken und das Grundgesetz: verbindlich!.

„Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes wurde seinerzeit ein Weg für einen deutschen Staat geebnet, der heute für Demokratie, Menschenrecht, Frieden und Freiheit einsteht und sich heute in aller Welt Achtung erworben hat“, bekräftigte Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Deshalb halte ich es für äußerst wichtig, bei einem solchen Jubiläum selbst einmal innezuhalten und sich die Bedeutung des Grundgesetzes bewusst zu machen – denn Demokratie, wie wir sie kennen, ist keinesfalls selbstverständlich. Wir alle müssen sie hegen, pflegen und gegen extremistische, antidemokratische Kräfte von rechts wie von links verteidigen.“

Beiträge der Neuen Schule Wolfsburg in Form eines Gedichtes und Interviews sowie erneut die Nationalhymne auf der Trompete, gespielt von Theofil Rathmann, rundeten die Veranstaltung ab.

 Foto: oh/Stadt Wolfsburg