Gebührensatzung der Feuerwehr wird geändert.
Mehr als 20 Jahre alt ist die aktuell geltende Gebührensatzung der Wolfsburger Feuerwehr. Weil die dort festgelegten Gebühren betriebswirtschaftlich nicht mehr vertretbar sind, hat der Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Wolfsburg nun eine neu kalkulierte Gebührenordnung vorgelegt, die im Ausschuss für Bürgerdienste und Feuerwehr am heutigen Mittwoch, 22. Mai, vorberaten wird.
„Die neue Feuerwehrgebührenordnung entlastet unsere Feuerwehr gerade im Bereich der Kosten für Fehlalarme und für freiwillige Leistungen“, erklärt Stadtrat Andreas Bauer, Dezernent für Bürgerdienste, Finanzen und Feuerwehr. „Darüber hinaus stellen sich die tatsächlichen Kosten realistischer und transparenter dar. Im Hinblick auf die Sicherheit für alle Wolfsburgerinnen und Wolfsburger ist dies ein wichtiger und notwendiger Schritt.“
Die neuen Gebühren basieren auf einer Kostenprognose für die kommenden drei Jahre. Als Grundlage dienen die Kosten und die Fallzahlen der Feuerwehrfahrzeuge und für das Feuerwehrpersonal im Zeitraum 2020 bis 2022. Die vorhandenen Daten wurden analysiert und unter Berücksichtigung der absehbaren und erkennbaren künftigen Entwicklungen für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 fortgeschrieben. Berücksichtigt wurden beispielsweise die festgesetzten Besoldungserhöhungen, der Austausch der Einsatzkleidung und Helme der Freiwilligen Feuerwehr sowie geplante Investitionen bei Fahrzeugen, eine Teuerungs- und Inflationsrate und eine kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals.
Die Stadt Wolfsburg ist Trägerin der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr, zu der die Berufsfeuerwehr und die 20 Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr gehören. Diese leisten unentgeltliche Einsätze, aber auch Einsätze, für die Gebühren nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz erhoben werden. Dazu gehören unter anderem Einsätze, die durch vorsätzliches Handeln herbeigeführt werden oder wenn eine Brandmeldeanlage fälschlicherweise ausgelöst wurde.
Der Einsatz beginnt mit dem Ausrücken der Fahrzeuge und endet mit dem Einrücken der Fahrzeuge in das Feuerwehrhaus sowie der wieder hergestellten Einsatzbereitschaft. Dieses ist auch der maßgebliche Zeitraum für die Erhebung der Feuerwehrgebühren. Weitere Rüstzeiten werden dabei nicht in Ansatz gebracht. Über die neue Gebührensatzung soll der Rat der Stadt am 5. Juni abschließend entscheiden.
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