Politische Beratung über Satzungsbeschluss startet im Oktober – Städtebaulicher Vertrag regelt Kostenübernahme und Planungsdurchführung
Ein Bebauungsplan ist die Grundlage für alle städtebaulichen Maßnahmen – auch für das Großbauprojekt BRAWO Arkaden zwischen Schillerstraße, Goethestraße und Porschestraße. Damit die Volksbank BRAWO als Investorin starten kann, ist eine Neuaufstellung des Bebauungsplans „Porschestraße – Mittlerer Bereich West, nördlich Goethestraße“ nötig. Ab Oktober beraten die politischen Ausschüsse und im November der Rat über den Abschluss dieser Neuaufstellung, den Satzungsbeschluss sowie über den mit der Volksbank BRAWO geschlossenen städtebaulichen Vertrag. Dieser regelt die Kostenübernahme, die Durchführung der Planung, weiterführende städtebauliche Vorgaben sowie die Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
„Mit einem neu aufgestellten Bebauungsplan schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Volksbank BRAWO ihr Großbauprojekt erfolgreich umsetzen kann. Damit kommen wir unserem großen Ziel wieder ein Stück näher, die Innenstadt für uns Wolfsburgerinnen und Wolfsburger, aber auch für Gäste unserer Stadt lebendiger und attraktiver zu gestalten“, betont Wolfsburgs Oberbürgermeister Dennis Weilmann.
„Wir entwickeln neue Lebens- und Aufenthaltsqualität: Urbaner Wohnraum, moderne Einzelhandelsflächen und attraktive Büros werden entstehen. Wir wollen mit den BRAWO Arkaden die Innenstadt ganz gezielt stärken“, sagt Claudia Kayser, Leiterin der Direktion Wolfsburg der Volksbank BRAWO.
Um das Bauvorhaben zu verwirklichen, ist ein Rückbau der Bestandsgebäude sowie deren Neubebauung in Abschnitten geplant. Der Bebauungsplan sieht eine gestaffelte, auf die angrenzende Bebauung reagierende Höhenentwicklung vor, die an der höchsten Stelle rund sieben Vollgeschossen entspricht.
Ein Großteil der Grundstücke im Geltungsbereich gehört bereits der Volksbank BRAWO. Darüber hinaus ist eine Neuordnung der Grundstücke nötig, da einige geplante Gebäudeteile in den jetzt noch öffentlichen Raum ragen. Weitere Grundstücksverhandlungen laufen. Neben Handel im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss sollen Praxen, Büros und Wohnungen ebenso wie gastronomische Angebote im neuen Gebäudekomplex Platz finden.
Diese geplanten baulichen Veränderungen sind mit dem noch geltenden Bebauungsplan nicht umsetzbar. Dies machte eine Neuaufstellung des Plans nötig, die der Rat bereits im Oktober 2020 beschlossen hatte. Anregungen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung einschließlich der darauf beruhenden Empfehlungen der Verwaltung wurden in das Verfahren eingebracht. Außerdem wurden die Ergebnisse des Umweltberichtes sowie zahlreicher weiterer Gutachten, etwa zu den Themen Immissionsschutz, Verkehr, Boden, Wasser, Schallschutz, Artenschutz, Belichtung, Windkomfort und Klimaökologie berücksichtigt.
Der Flächennutzungsplan 2020plus behält seine Gültigkeit.
Illustration: oh/StructureLab Architekten