Briefwahl erst ab 6. Februar möglich
Die Wahlbenachrichtigungen für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar werden derzeit versandt. Wähler*innen, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben wollen, können ihre Wahlunterlagen bereits jetzt beantragen. Der Versand der Wahlunterlagen beziehungsweise die Stimmabgabe in der Briefwahlstelle im Rathaus ist jedoch frühestens ab dem 6. Februar möglich.
Aufgrund gesetzlicher Fristen stehen die zur Wahl zugelassenen Kandidat*innen erst Ende Januar endgültig fest. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt und an die Briefwähler*innen versandt beziehungsweise in der Briefwahlstelle ausgehändigt werden. Die Herausforderung des verkürzten Briefwahlzeitraumes betrifft nicht nur Wolfsburg, sondern alle Kommunen in Deutschland gleichermaßen.
Alle Informationen zur Briefwahl und rund um die Bundestagswahl in Wolfsburg gibt es online unter wolfsburg.de/bundestagswahl.
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