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Neue Regelung für Schulbuskarten

In der Vergangenheit wurde die Schulfahrkarte zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs an alle anspruchsberechtigten Schüler*innen mit Wohnsitz in Wolfsburg ohne vorherige Bedarfsabfrage in den Schulen ausgehändigt oder zugesandt. Ab dem Schuljahr 2025/2026 ändert sich das Verfahren für die Schulfahrkarte. Es erfolgt eine vorgeschaltete Online-Bedarfsabfrage. Voraussetzung zum Erhalt der Schulfahrkarte ist dann die Bedarfsanmeldung. Alle Schüler*innen, die einen Anspruch auf eine Schulfahrkarte haben, und diese erhalten möchten, müssen ihren Bedarf online anmelden: https://rathausonline.wolfsburg.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/172301/show

Die Anspruchsvoraussetzungen hinsichtlich Schulform, Klassenstufe und Mindestentfernung zwischen Wohnsitz- und Schuladresse haben sich gegenüber den vergangenen Schuljahren nicht geändert und können der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Wolfsburg entnommen werden. Sofern die anspruchsberechtigten Familien nicht über die technischen Möglichkeiten zur Nutzung der Bedarfsabfrage verfügen, erhalten sie während der Öffnungszeiten des Rathauses Unterstützung durch den Geschäftsbereich Schule, Porschestraße 74, 3. Stock, 38440 Wolfsburg.

Foto: oh/Stadt Wolfsburg