den seit über 60 Jahren bestehenden Schulzweckverband Hasenwinkel zum 31. Dezember 2025 aufzulösen.
Die Grundschule Hasenwinkel im Wolfsburger Ortsteil Neindorf, die derzeit vom Zweckverband getragen wird, soll künftig in alleiniger Trägerschaft der Stadt Wolfsburg betrieben werden. Ein entsprechender Auflösungsvertrag wurde gemeinsam erarbeitet. Über die finale Umsetzung entscheiden die zuständigen Gremien beider Städte sowie die Gremien des Schulzweckverbandes am 11. Dezember 2025.
„Mit der Auflösung des Zweckverbandes schaffen wir die Voraussetzungen, um die Grundschule Hasenwinkel zukunftsfest aufzustellen. Die schulischen Abläufe bleiben für Kinder, Eltern und Lehrkräfte vollständig erhalten – gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten deutlich reduziert“, erklärt Wolfsburgs Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Wir übernehmen Verantwortung für den Standort und stellen sicher, dass dringend erforderliche Investitionen, wie der Neubau der Sporthalle, nun endlich umgesetzt werden können.“
Auch Königslutters Bürgermeister Alexander Hoppe betont die Vorteile des einvernehmlichen Vorgehens: „Die Entscheidung zur Auflösung ist ein logischer Schritt – organisatorisch wie finanziell. Uns war es besonders wichtig, dass die Beschulung unserer Kinder aus den angrenzenden Ortschaften weiterhin gesichert ist. Diese Vereinbarung sorgt für Klarheit und Kontinuität.“
Für Schuldezernentin Iris Bothe ist das Vorhaben ein Beispiel effizienter Verwaltungskooperation: „Ziel ist und bleibt es, gute Rahmenbedingungen für Bildung zu schaffen. Mit der Übernahme durch die Stadt Wolfsburg können wir bestehende Strukturen nutzen und Synergien heben – das hilft nicht nur der Schule, sondern auch den Kommunen.“
Die Grundschule Hasenwinkel wird nach der Auflösung des Schulzweckverbandes vollständig in die Trägerschaft der Stadt Wolfsburg übergehen. Grundstück, Gebäude, Turnhalle und Inventar werden unentgeltlich an Wolfsburg rückübertragen. Auch das dort tätige Personal – Hausmeister und Sekretariat – soll übernommen werden. Für die Kinder aus den Königslutteraner Ortschaften Beienrode, Rhode, Boimstorf, Rieseberg, Glentorf, Rotenkamp, Klein Steimke, Scheppau, Ochsendorf und Uhry wird eine dauerhafte Beschulungsvereinbarung nach § 104 NSchG abgeschlossen. Die Stadt Königslutter am Elm beteiligt sich dafür weiterhin finanziell an den Betriebskosten der Schule – anfänglich mit einem Beitrag von 2.300 Euro pro Schüler*in jährlich.
Hintergrund der Entscheidung ist der stetig gewachsene bürokratische Aufwand im Zweckverband. Insbesondere bei baulichen Maßnahmen – etwa dem seit Jahren überfälligen Neubau der Turnhalle – hat sich gezeigt, dass eine Umsetzung durch die Stadt Wolfsburg deutlich effektiver erfolgen kann. Beide Städte haben in intensiven Gesprächen gemeinsam die nun vorliegende Lösung entwickelt.