
Wolfsburg laufen.
Die Anmeldungen für die Osterfeuer können online auf wolfsburg.de/veranstaltungsgenehmigung mit dem dort hinterlegten Formular direkt beantragt werden. Der Veranstalter bleibt für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verantwortlich.
Das Ordnungsamt weist auf einige wichtige Grundregeln hin:
– Osterfeuer dürfen nicht für die Abfallbeseitigung (z. B. Haus- und Sperrmüll) missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallender Baum- und Strauchschnitt bzw. unbehandeltes Holz.
– Mit dem Aufschichten des Brennmaterials sollte frühestens zwei Wochen vor Ostern begonnen werden, da es sonst zum Ablagern von Abfällen führen kann.
– Aufgeschichtetes Geäst und Pflanzenschnitt sind ein idealer Lebensraum für Kleintiere wie Kleinvögel, Igel und Wiesel. Daher ist es unbedingt erforderlich, das aufgeschichtete Material vor dem Anzünden auf- bzw. umzuschichten, damit die Tiere die Möglichkeit zur Flucht haben.
– Es dürfen keine flüssigen Brennstoffe eingesetzt werden. Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Menschen oder benachbarte Grundstücke nicht durch Rauch oder Funkenflug gefährdet oder belästigt werden.
– Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten.
– Die Feuerstelle ist auf einer freien Fläche anzulegen.
Weitere Fragen zum Thema Osterfeuer werden vom Service-Center der Stadt Wolfsburg unter der Behördennummer 115 beantwortet.
