
Gut ein halbes Jahr nach dem Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss für den Bebauungsplan
„An der Gärtnerei II“ in Ehmen legt die Verwaltung der Politik nun den Satzungsbeschluss für das Baugebiet vor. Unter Berücksichtigung der bereits angesiedelten Unternehmen kombiniert der Bebauungsplan Wohn- und Gewerbegebiet. Die Umsetzung erfolgt durch einen privaten Vorhabenträger. Eine Entscheidung trifft der Rat der Stadt im Juni.
„Mit ‚An der Gärtnerei II‘ schaffen wir in Ehmen die Voraussetzung für Wohnbebauung, die sich mit überwiegend Einfamilien- und Doppelhäusern am Bedarf vor Ort orientiert. Gleichzeitig haben wir unseren Fokus auf ein gutes Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe gelegt, um die Bedarfe aller Beteiligten berücksichtigen zu können“, fasst Oberbürgermeister Dennis Weilmann zusammen. Im westlichen Teil des Plangebiets entsteht ein allgemeines Wohngebiet mit überwiegend offener Bebauung. Die Planung orientiert sich dabei an der bestehenden Struktur des Ortsteils mit Einfamilienhäusern. In einzelnen Bereichen sind bis zu drei Vollgeschosse vorgesehen, um einen städtebaulich sinnvollen Übergang zum angrenzenden Gewerbegebiet zu schaffen.
„Städtebaulich wollen wir das Gebiet gut in die bestehende Struktur Ehmens integrieren. Dabei haben wir uns für diesen zweiten Teil die notwendige Planungszeit genommen, um dies auch gewährleisten zu können“, ergänzt Kai-Uwe Hirschheide, Erster Stadtrat und Stadtbaurat.
Für den östlichen Teil wird ein Gewerbegebiet festgesetzt. Damit erhalten bestehende Betriebe Entwicklungsmöglichkeiten an ihrem Standort. Gleichzeitig berücksichtigt die Planung moderne Anforderungen an Nachhaltigkeit und Flächennutzung. So sind zusätzliche Dachbegrünungen vorgesehen, wenn die zulässige Versiegelung erweitert wird.
Umgang mit Nähe von Wohnen und Gewerbe
Ein besonderer Schwerpunkt der Planung lag auf dem Umgang mit der Nähe von Wohnen und Gewerbe. Grundlage dafür war ein umfassendes Schallschutzgutachten. Vorgesehen sind unter anderem eine Schallschutzwand zwischen Wohn- und Gewerbegebiet sowie bauliche Vorgaben zum Schallschutz der angrenzenden Wohngebäude. Darüber hinaus wird die Anordnung der Gebäude so gestaltet, dass eine zusätzliche abschirmende Wirkung entsteht.
Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden fachlich geprüft und abgewogen. Infolge weiterer Abstimmungen wurden einzelne Maßnahmen zum Lärmschutz konkretisiert. Änderungen an der grundsätzlichen Planung waren jedoch nicht erforderlich. Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft werden innerhalb und außerhalb des Plangebiets umfangreiche Kompensationsmaßnahmen umgesetzt. Geplant sind unter anderem die Entwicklung von Grünlandflächen sowie naturnahen Ufer- und Gehölzbereichen entlang der Mühlenriede in Ehmen.
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