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Neues Einkaufszentrum für Westhagen nimmt nächste Hürde

Westhagen soll ein modernes und zukunftsfähiges Stadtteilzentrum erhalten.

Der Rat der Stadt Wolfsburg soll am 17. Juni den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss für den Bebauungsplan Westhagen III. Quartier / Dessauer Straße Süd und Einkaufszentrum, 1. Änderung mit Örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung fassen. Damit schafft die Stadt die Grundlage für den Neubau eines Einkaufszentrums im Herzen des Stadtteils.

Vorgesehen sind zwei großflächige Nahversorgungsmärkte sowie drei kleinere Ladeneinheiten mit insgesamt rund 2.900 Quadratmetern Verkaufsfläche. Ziel ist es, die Versorgung im Stadtteil langfristig zu sichern und die Aufenthaltsqualität im Zentrum Westhagens zu verbessern. Gleichzeitig sollen prägende Bereiche des Quartiers erhalten bleiben – darunter die Bebauung an der Halleschen Straße sowie die bestehende Passage des Einkaufszentrums, die nach Abschluss der Arbeiten wieder überdacht werden soll.

„Westhagen ist ein vielfältiger und lebendiger Stadtteil mit großem Entwicklungspotenzial. Mit dem neuen Einkaufszentrum stärken wir die Versorgung vor Ort und investieren gleichzeitig in die Zukunft des Quartiers. Solche Projekte sind wichtig, um Stadtteile langfristig attraktiv und lebenswert zu halten“, betont Oberbürgermeister Dennis Weilmann.

Planung schafft Grundlage für die weitere Entwicklung

Der Neubau ist mit einer Grundfläche von rund 3.900 Quadratmetern geplant. Ergänzt wird das Vorhaben durch rund 100 Parkplätze sowie Anpassungen im Bereich der Dessauer Straße. Zudem enthält der Bebauungsplan Regelungen zur Gestaltung von Fassaden, Dächern und Werbeanlagen sowie zur Dachbegrünung.
„Bei der Planung war es wichtig, moderne Anforderungen an Einzelhandel und Mobilität mit den bestehenden Strukturen in Westhagen zusammenzubringen. Gleichzeitig schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die weitere Entwicklung des Stadtteilzentrums und berücksichtigen die Belange der angrenzenden Wohnbebauung“, erklärt Kai-Uwe Hirschheide, Erster Stadtrat und Stadtbaurat.

Öffentliche Beteiligung ist nächster Schritt

Im Zuge des Verfahrens wurden unter anderem ein Schallgutachten sowie ein Einzelhandelsgutachten erstellt. Die Planung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß Paragraph 13a Baugesetzbuch.
Nach dem Ratsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplans für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Bürger*innen haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.

Foto: oh/adobe stock