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E-Scooter-Fahrer flüchtet vor Polizeikontrolle – Polizei gibt Hinweise zu gefährlichem Social-Media-Trend

Am Freitagnachmittag entzog sich im Wolfsburger Ortsteil Fallersleben

ein 19 Jahre alter Fahrer einer Polizeikontrolle und zog sich bei einem Sturz leichte Verletzungen zu.

Der Vorfall ereignete sich im Zusammenhang mit einem in den sozialen Medien angekündigten „Rideout“, bei dem die Teilnehmenden unter anderem zum Tragen von Masken und Mitbringen von Böllern aufgefordert worden waren.

Gegen 15.28 Uhr stellte eine Zivilstreifenbesatzung auf dem Mühlenweg einen schnell fahrenden E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen fest, dessen Fahrer einen Mountainbike-Integralhelm und eine verspiegelte Schutzbrille trug. Wenig später wurde der Fahrer neben seinem Fahrzeug stehend im Bereich des Bahnhofs angetroffen. Als die Beamten sich als Polizeibeamte zu erkennen gaben, bestieg der 19-Jährige seinen E-Scooter, beschleunigte diesen stark und fuhr in Richtung Hopfengarten. Bei der fußläufigen Verfolgung versuchte ein Beamter den Fahrer anzuhalten, was jedoch nicht gelang. In der Folge verlor der 19-Jährige die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem Fahrradständer. Der Fahrer stürzte und wurde kurzfristig durch den nacheilenden Polizeibeamten am Boden fixiert. Durch den Sturz verletzte sich der 19-Jährige leicht. Eine Behandlung durch den hinzugezogenen Rettungswagen lehnte der Fahrer ab.

Bei der Kontrolle des E-Scooters stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug laut Typenschild für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ausgelegt ist. Zudem verfügte der Roller über einen weiteren Fahrmodus, mit dem eine weitaus höhere Geschwindigkeit erzielt werden kann. Der E-Scooter wurde sichergestellt. Eine Überprüfung der möglichen Maximalgeschwindigkeit steht noch aus.

Der 19-Jährige wurde noch vor Ort entlassen. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Verdachts wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei eindringlich vor der Teilnahme an sogenannten „Rideouts“, die vermehrt über eine Social-Media-Plattform organisiert werden. Bei diesen unangemeldeten Massenansammlungen treffen sich meist Minderjährige zu gemeinsamen Fahrten mit E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum. Was als vermeintlich harmloser Social-Media-Trend beginnt, birgt erhebliche Unfallrisiken und kann sowohl für die Jugendlichen als auch für deren Eltern strafrechtliche sowie finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Dies beginnt bereits bei der Missachtung des gesetzlichen Mindestalters von 14 Jahren, das für das Fahren von E-Scootern im deutschen Straßenverkehr vorgeschrieben ist. Zudem ist die Nutzung auf eine Person beschränkt.

Im Rahmen der „Rideouts“ kommt es immer wieder zu riskanten Fahrmanövern, welche für die Fahrer aber auch andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden können. In der Regel verzichten die Teilnehmenden auf Schutzkleidung oder Helme, was bei Stürzen zu schwersten Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen führen kann. Dieses Gefahrenpotenzial kann durch technisches Versagen infolge illegalen Tunings massiv verschärft werden. Um Reichweite und Klicks auf Social-Media-Plattformen zu generieren, werden E-Scooter mittels Software-Hacks oder Tuning-Chips manipuliert. Die mechanischen Komponenten wie Rahmen und Bremsen sind für die dabei erreichten Geschwindigkeiten jedoch nicht ausgelegt. Die Folgen sind Materialbrüche und potenzielles Bremsversagen.

Aus diesen gefährlichen Verhaltensweisen resultieren rechtliche Konsequenzen für die (jugendlichen) Teilnehmer. Das Fahrverhalten bei „Rideouts“ kann den Tatbestand des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß Paragraph 315b des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen. Auch kann der Straftatbestand eines illegalen Kraftfahrzeugrennens (§315d StGB) erfüllt sein. Durch das Tuning erlischt zudem die Betriebserlaubnis, was wiederum Straftaten hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes und den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz nach sich zieht. Neben Geldstrafen oder Sozialstunden droht Jugendlichen damit auch eine Sperre für den zukünftigen Pkw-Führerschein.

Die Polizei schreitet bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten konsequent ein und stellt manipulierte Fahrzeuge als Beweismittel vor Ort sicher.

Darüber hinaus können sich auch für die Eltern weitreichende zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen ergeben. Eltern, die von den technischen Manipulationen der Fahrzeuge wissen, diese vermuten oder schlicht wegschauen und ihren Kindern die Nutzung erlauben, machen sich selbst wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Durch eine illegale Bauartveränderung erlischt zudem jeglicher Versicherungsschutz. Verursacht ein Jugendlicher mit einem manipulierten E-Scooter einen Unfall mit Personenschaden, kann die Versicherung die Eltern oder den Jugendlichen voll in Regress nehmen.

Die Polizei empfiehlt Eltern, die E-Scooter ihrer Kinder im Blick zu behalten und auf ungewöhnliche Geschwindigkeiten oder installierte Tuning-Apps zu achten. Zudem hilft es, das offene Gespräch mit den Kindern zu suchen, um sie über die oft unterschätzten Risiken dieser vermeintlich harmlosen Challenge aufzuklären.

Foto: oh/adobe stock