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Wolfsburg führt Gedenktage ein

 

7. April erinnert an Todesmarsch – Der 1. Juli an die Stadtgründung

Wolfsburg setzt ein deutliches Zeichen der Erinnerung: Vorgeschlagen ist ein offizieller kommunaler Gedenktag in Gedenken an die Opfer des Todesmarsches vom KZ-Außenlager Laagberg in das „Sterbelager“ Wöbbelin. Damit verpflichtet sich Wolfsburg, das Schicksal der Opfer und die Verantwortung der Stadtgeschichte dauerhaft sichtbar zu machen.

Der Gedenktag soll künftig jährlich begangen werden und einen Rahmen für öffentliches Erinnern, historisches Lernen und den gesellschaftlichen Dialog schaffen. Er erinnert an die Häftlinge des KZ-Außenlagers Laagberg, die kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs unter unmenschlichen Bedingungen auf einen Evakuierungsmarsch gezwungen wurden, den zahlreiche von ihnen nicht überlebten.

Mit seiner Geschichte trägt Wolfsburg eine besondere historische Verantwortung. Mit dem neuen Gedenktag unterstreicht die Stadt ihren Anspruch, sich aktiv und kritisch mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit auseinanderzusetzen. Neben bestehenden Erinnerungsorten soll künftig auch der geplante Gedenk- und Lernort am Laagberg diese Arbeit weiter stärken.

Auch der Stadtgründungstag (1. Juli) soll künftig ein Wolfsburger Gedenktag werden. Er verbindet die Geschichte der Stadt mit Erinnerung, demokratischen Werten und bürgerschaftlichem Engagement. Gleichzeitig würdigt er den Einsatz der vielen Wolfsburgerinnen und Wolfsburger, die sich seit Jahren für Erinnerungsarbeit und Zivilcourage einsetzen.

Mit der Einführung der ersten offiziellen städtischen Gedenktage in ihrer über 80-jährigen Geschichte macht Wolfsburg deutlich: Erinnern ist Teil der städtischen Identität. Der Gedenktag steht für Verantwortung, Zusammenhalt und eine lebendige Demokratie – und wirkt über die Stadtgrenzen hinaus in die Region.

Eine Entscheidung über die Einführung der Gedenktage trifft der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 11. Februar.

Hintergrund kommunale Gedenktage

Kommunale Gedenktage sind lokale Erinnerungstage, die durch die Kommune (zum Beispiel Stadt oder Landkreis) festgelegt werden. Meist beziehen sich diese Tage auf spezifische Ereignisse in der Geschichte der Kommune. Gewürdigt werden die Erinnerungen oft in Form von Kranzniederlegungen, Andachten oder Ausstellungen. Dabei sind kommunale Gedenktage keine gesetzlichen Feiertage, das bedeutet, an diesen Tagen gibt es kein arbeitsfreies Recht. Feiertage werden durch das Land Niedersachsen festgelegt.

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