
Förderung bei der Anmietung von Geschäftsflächen in Fallersleben und Vorsfelde
Nach der erfolgreichen Unterstützung verschiedener Gründerinnen und Gründer seit Herbst 2024 in den Altstädten von Fallersleben und Vorsfelde soll dieses Angebot nun fortgeführt werden. Dazu hat die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG) gemeinsam mit dem städtischen Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement – Wirtschaft und Technologietransfer eine überarbeitete Richtlinie über die Förderung zur Reduzierung des Gewerbeleerstands in den Stadtteilzentren erarbeitet. Diese geht nun zur Beratung in die politischen Gremien bevor der Rat der Stadt Wolfsburg in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 über die Richtlinie entscheidet.
Ziel ist es weiterhin, die Angebotsvielfalt in den Altstädten von Fallersleben und Vorsfelde durch ein umfassendes Beratungsangebot und einen gezielten Zuschuss bei der Neuvermietung von Leerständen zu stärken und zu fördern. Die Förderung knüpft an die positiven Erfahrungen aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ)“ an, in dessen Rahmen bereits seit 2024 und bis zum Auslaufen des Förderprogramms in 2025 Maßnahmen zur Reduzierung des Leerstands umgesetzt wurden. Dieser Ansatz soll nun entsprechend der Grundsatzbeschlüsse zu den Handbüchern Zukunft bis 2030 in überarbeiteter Form fortgeführt werden.
„Neue Ideen, Konzepte und Angebote bieten ein großes Potenzial, die Attraktivität der Stadtteilzentren zu stärken. Wir freuen uns, dass wir die Fortsetzung der Förderungsrichtlinie gemeinsam mit der städtischen Stabstelle für Wirtschaft und Technologietransfer auf den Weg bringen und damit Unternehmen gezielt dabei unterstützen können, diese Chancen zu nutzen und die Altstädte aktiv mitzugestalten“, erklärt Josephine Stein, Leiterin Handel und Zentren im Bereich Wirtschaftsförderung bei der WMG. „Wir stehen den Antragstellenden von Beginn an beratend zur Seite – von der Suche nach passenden Flächen bis zur Antragstellung.“
Der Zuschuss unterstützt neu eröffnete Geschäfte in den ersten zwölf Monaten mit maximal 400 Euro (netto) im Monat bzw. übernimmt maximal 50 Prozent der Nettokaltmiete. Auch Unternehmensnachfolgen in bestehenden Ladengeschäften können unterstützt werden. Ergänzend sieht die Richtlinie Zuschüsse für eine Marketingstrategie sowie für erstmalige Marketing- oder Ladenbaukosten vor, um den Start zusätzlich zu erleichtern.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen. Interessierte können ihren Antrag direkt bei der WMG stellen. Dort werden die Anträge auf Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit geprüft und ein Entscheidungsvorschlag an den zuständigen Geschäftsbereich der Stadt Wolfsburg als Bewilligungsstelle übermittelt. Bei Fragen steht die Wirtschaftsförderung der WMG per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de Interessierten gerne zur Verfügung.
Gemeinsam setzen die WMG und der Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement – Wirtschaft und Technologietransfer bereits die „Richtlinie über die Gründungsförderung Wirtschaftsstandort Innenstadt zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes und zur Ansiedlung von Start-ups und Ausgründungen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung“ sowie den „Aufbau des Start-up-Zentrums Wolfsburg“ um.
Foto: © WMG Wolfsburg, Foto Sahnefoto
