Am Mittwoch, den 20. Mai wurden die Mitglieder des Ausschuss für Soziales und Gesundheit von der Verwaltung über wesentliche Entwicklungen seit der letzten Ausschusssitzung und damit seit Beginn der Corona-Maßnahmen in Wolfsburg informiert.
Zu den besprochenen Themen gehörten unter anderem die Arbeit des Krisenstabs der Stadt Wolfsburg mit besonderem Blick auf die Rolle und Aufgabe des Gesundheitsamts, der Stufenplan zu weiteren Öffnungen des Landes Niedersachsen sowie die aktuelle soziale Lage.
Die Verwaltung stellte dabei auch das öffentlich weniger diskutierte Thema des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes dar, durch welches die Auswirkungen von Covid-19 auf die Anbieter von Sozialdienstleistungen finanziell abgefedert werden sollen: Kurzarbeit und die teilweise Schließung von Angebote wie Werkstätten und Kindergärten sind immer noch aktuell und wirken fort. Hinzukommen die die Auswirkungen auf ambulante Angebote durch die bestehenden Kontakteinschränkungen oder Abstandsregelungen. Insbesondere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen entwickeln angesichts der reduzierten Angebote und Kontakte während der Pandemie Mehrbedarfe. Viele Wolfsburger Anbieter bemühen sich um schnelle, pragmatische Reaktionen auf die neuen Abstandsregelungen und neue Bedarfe und Herausforderungen. Die Aufrechterhaltung der Versorgung wird durch Umsetzung von Personal in andere Angebotsformen oder Einsatz neuer Kommunikationskanäle (digital, telefonisch, Videotelefonie, Einzelbetreuung) gelöst.
Finanzielle Engpässe für die sozialen Dienstleister sollen durch das vom Bund angesichts der Pandemie beschlossene Sozialdienstleister-Einsatzgesetz aufgefangen werden. Das Gesetz soll gewährleisten, dass Leistungsträger weiterhin Zahlungen an die sozialen Dienstleister und Einrichtungen erbringen – und zwar unabhängig davon, ob diese ihre ursprünglich vereinbarte Leistung tatsächlich ausführen oder nicht.
„Sozialdienstleister wie Schulbegleiter, Beratungsstellen oder therapeutische Anbieter stehen vor einer großen Belastung“, so die Ausschussvorsitzende Immacolata Glosemeyer. „Sie können aktuell aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nicht in vollem Umfang arbeiten, obwohl sie gerade jetzt wegen der hohen sozialen und psychischen Belastungen besonders gebraucht werden. zugleich brechen Einnahmen weg. Mein großer Dank gilt daher allen, die trotz der Einschränkungen ihre Leistungen weiterhin anbieten.“
„Die Mitarbeiter des Gesundheitsamt haben in den vergangenen Wochen großartige Arbeit geleistet, um unsere Gesundheit zu schützen“, fügt Ludmilla Neuwirth, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, hinzu. „Aber nun ist vor allem auch der Blick auf die sozialen Folgen zu richten.“
Die Verwaltung stellte dabei auch das öffentlich weniger diskutierte Thema des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes dar, durch welches die Auswirkungen von Covid-19 auf die Anbieter von Sozialdienstleistungen finanziell abgefedert werden sollen: Kurzarbeit und die teilweise Schließung von Angebote wie Werkstätten und Kindergärten sind immer noch aktuell und wirken fort. Hinzukommen die die Auswirkungen auf ambulante Angebote durch die bestehenden Kontakteinschränkungen oder Abstandsregelungen. Insbesondere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen entwickeln angesichts der reduzierten Angebote und Kontakte während der Pandemie Mehrbedarfe. Viele Wolfsburger Anbieter bemühen sich um schnelle, pragmatische Reaktionen auf die neuen Abstandsregelungen und neue Bedarfe und Herausforderungen. Die Aufrechterhaltung der Versorgung wird durch Umsetzung von Personal in andere Angebotsformen oder Einsatz neuer Kommunikationskanäle (digital, telefonisch, Videotelefonie, Einzelbetreuung) gelöst.
Finanzielle Engpässe für die sozialen Dienstleister sollen durch das vom Bund angesichts der Pandemie beschlossene Sozialdienstleister-Einsatzgesetz aufgefangen werden. Das Gesetz soll gewährleisten, dass Leistungsträger weiterhin Zahlungen an die sozialen Dienstleister und Einrichtungen erbringen – und zwar unabhängig davon, ob diese ihre ursprünglich vereinbarte Leistung tatsächlich ausführen oder nicht.
„Sozialdienstleister wie Schulbegleiter, Beratungsstellen oder therapeutische Anbieter stehen vor einer großen Belastung“, so die Ausschussvorsitzende Immacolata Glosemeyer. „Sie können aktuell aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nicht in vollem Umfang arbeiten, obwohl sie gerade jetzt wegen der hohen sozialen und psychischen Belastungen besonders gebraucht werden. zugleich brechen Einnahmen weg. Mein großer Dank gilt daher allen, die trotz der Einschränkungen ihre Leistungen weiterhin anbieten.“
„Die Mitarbeiter des Gesundheitsamt haben in den vergangenen Wochen großartige Arbeit geleistet, um unsere Gesundheit zu schützen“, fügt Ludmilla Neuwirth, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, hinzu. „Aber nun ist vor allem auch der Blick auf die sozialen Folgen zu richten.“
Foto: oh/FirmBee