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Betreuungsplatz fürs Kind gesucht?

Eltern, die zum 1. August, 1. September oder 1. Oktober einen Betreuungsplatz brauchen, haben noch bis zum 29. Februar die Chance, ihr Kind für einen Platz anzumelden. Im Online-Portal Wolles Welt auf wolfsburg.de/wolles-weltfinden Eltern alle Informationen zum Anmeldeverfahren, erhalten einen schnellen und umfassenden Überblick über alle Betreuungseinrichtungen und können ihr Kind für einen Platz anmelden.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen wird es gegebenenfalls nicht möglich sein, einen Platz in der Wunsch-Einrichtung zu bekommen. Die Stadt empfiehlt Eltern daher, die Möglichkeit zu nutzen, fünf Betreuungseinrichtungen zu wählen und mit den Prioritäten eins bis fünf zu versehen. Die Auswahl können Eltern bis einschließlich 29. Februar per Mail an wolles-welt@stadt.wolfsburg.de auch nachträglich ändern.

Ebenso wichtig ist es, dass Eltern möglichst viele Informationen zur familiären Situation bei der Anmeldung angeben, da diese bei der Platzvergabe berücksichtigt werden können. Erfüllen mehrere Anmeldungen die stadtweit vorgegebenen Vergabekriterien, können weitere Merkmale in der Vergabe der Plätze hinzugezogen oder auch ein Losverfahren angewendet werden.

Ab dem 1. März sind vorerst keine Änderungen oder Neuanmeldungen möglich. In diesem Zeitraum starten die jeweiligen Einrichtungen mit der Sichtung der eingegangenen Anmeldungen und planen anhand der stadtweiten definierten Kriterien die dezentrale Platzvergabe. Die Versendung der Zu- und Absagen für die mit der Priorität eins gewählte Einrichtung beginnt ab dem 15. April. Die Vergabe der Plätze für die Priorität zwei erfolgt im Zeitraum vom 22. bis zum 28. April und die der Prioritäten drei bis fünf vom 29. April bis zum 5. Mai. Wichtig: Die Rückmeldung der Eltern, ob sie den ihnen angebotenen Betreuungsplatz annehmen oder nicht, muss innerhalb einer Woche erfolgen. Sollte keine Rückmeldung innerhalb der Frist erfolgen, wird der angebotene Betreuungsplatz im System wieder freigegeben. Ab dem 6. Mai sind dann wieder Neuanmeldungen und Änderungswünsche möglich.

Hinsichtlich der Kostenbeiträge gilt folgendes: Für die Betreuung der Kinder im Alter von null bis drei Jahren ist grundsätzlich ein monatlicher Regelbeitrag entsprechend der Beitragstabelle der Stadt Wolfsburg zu bezahlen. Dieser Regelbeitrag kann auf Antrag entsprechend des Haushaltseinkommens ermäßigt oder komplett erlassen werden. Eine Beitragsermäßigung beziehungsweise ein Beitragserlass ist erst ab Antragseingang und Einreichung der vollständigen Unterlagen möglich, sodass eine rechtszeitige Einreichung vor dem Betreuungsbeginn unbedingt  empfohlen wird. Ab dem Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres gilt die Beitragsfreiheit für jedes Kind.

Die Abteilung Frühkindliche Bildung unterstützt Eltern bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsangebot, indem sie individuell informiert und berät. Auch in dem Fall, dass kein Platz in einer der fünf ausgewählten Einrichtungen zur Verfügung steht, werden Eltern hier unterstützt. Bei Fragen oder einem Beratungswunsch steht Eltern der Geschäftsbereich Jugend telefonisch unter 05361 28 2824 oder per E-Mail an wolles-welt@stadt.wolfsburg.de zur Verfügung.

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