Der Entwurf zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde heute im Rat der Stadt Wolfsburg eingebracht.

Rathaus in Wolfsburg.

Der Entwurf zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde heute im Rat der Stadt Wolfsburg eingebracht.

Danach stehen in 2020 Aufwendungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 530,4 Millionen Euro Erträgen in Höhe von 498,0 Millionen Euro sowie in 2021 Aufwendungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 541,7 Millionen Euro Erträgen in Höhe von 510 Millionen Euro gegenüber. Daraus resultiert für das Haushaltsjahr 2020 ein Fehlbedarf in Höhe von 32,4 Millionen Euro und für 2021 in Höhe von 31,7 Millionen Euro.
Nach den Entwicklungen im Haushaltsjahr 2018 wurde bereits zum Haushalt 2019 mittelfristig ein leichter Anstieg der Gewerbesteuererträge berücksichtigt. Die Erwartungen aus der Haushaltsplanung 2019 werden mit rund 154 Millionen Euro zum Jahresende 2019 bestätigt, sodass auch der mittelfristig erwartete Anstieg nach derzeitigem Kenntnisstand beibehalten werden kann. In 2020 sind Gewerbesteuererträge in Höhe von 175 Millionen Euro sowie in den Folgejahren jeweils in Höhe von 180 Millionen Euro eingeplant.
Neben der Erfüllung der Grundaufgaben, wirken sich auch regelmäßig geänderte Rahmenbedingungen mit zusätzlichen Aufgabenbereichen auf den städtischen Haushalt aus und führen zu Verschiebungen von Schwerpunkten. In den künftigen Haushaltsjahren beeinflussen weiterhin hohe Abschreibungen als Folge des immer noch hohen Investitionsvolumens sowie verschiedene gesetzgeberische Entscheidungen und auch Herausforderungen im Zusammenhang mit der stetigen Entwicklung der Stadt Wolfsburg den Ergebnishaushalt zunehmend und langfristig.
Dazu gehören unter anderem der Anspruch auf ein Betreuungsangebot für Kinder, Vorhaltungen für Brandschutz, Verkehrssicherungspflichten, technische Hilfeleistungen sowie die Digitalisierung oder die Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum. Im Vergleich zur Vorjahresplanung können zwar für die Bereiche Soziales und Jugend zusätzliche Entlastungen von Bund und Land eingeplant werden, gesamtstädtisch reichen die Erträge allerdings zur Deckung der jährlichen Mehraufwendungen nicht aus.
Aufgrund der fortlaufenden Entwicklung der Stadt Wolfsburg wurde bereits seit dem Haushaltsjahr 2019 das Investitionsprogramm in zehn Themenfelder neu aufgeteilt. Wesentliche Investitionsbereiche sind wie bereits im vorausgegangenen Haushaltsjahr bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 64,8 Millionen Euro in 2020 und rund 67,3 Millionen Euro in 2021 weiterhin „Familie und Bildung“ mit einem Volumen von rund 21,9 Millionen Euro in 2020 und rund 24,1 Millionen Euro in 2021, „Wohnen, Städtebau und Verkehr“ mit rund 16,1 Millionen Euro und 2020 und rund 17,5 Millionen Euro in 2021 sowie „Gesundheit und Sport“ mit rund 7,2 Millionen Euro in 2020 und rund 8,9 Millionen Euro in 2021.
Daneben werden weitere Themenbereiche wie beispielsweise „Sicherheit und Ordnung“, „Wirtschaft und Digitalisierung“ und „Kultur und Kulturstätten/Historische Gebäude“ finanziert. Trotz deutlicher Reduzierung des Investitionsprogrammes in den letzten Jahren lag das Gesamtvolumen mit den abzuarbeitenden Haushaltsresten bislang über der möglichen Abarbeitungsquote.
Auch in 2020 wird trotz annähernd gleichem Investitionsvolumen wie 2019 mit den zu übertragenden Haushaltsresten noch kein umsetzbares Niveau des Investitionsprogrammes erwartet. Für eine dauerhafte Senkung des Investitionsvolumens sind insbesondere die hohen Haushaltsreste abzubauen. Es ist daher auch künftig eine Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen erforderlich. Vorrangig müssen begonnene Vorhaben beendet werden, bevor neue Projekte angefangen werden.
Im Ergebnishaushalt liegen die Schwerpunkte, wie bereits in den vorausgegangenen Jahren, im Bereich Soziales und Gesundheit mit 120,6 Millionen Euro geplanten Sach- und Personalaufwendungen in 2020 bei rund 78,4 Millionen Euro Erträgen (124,4 Millionen Euro geplante Aufwendungen in 2021 bei 81,3 Millionen Euro Erträgen) sowie im Bereich Jugend mit Sach- und Personalaufwendungen in Höhe von 81,7 Millionen Euro in 2020 gegenüber Erträgen in Höhe von 16,6 Millionen Euro (83,8 Millionen Euro geplante Aufwendungen in 2021 bei 16,9 Millionen Euro Erträgen).
In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 muss im Ergebnishaushalt derzeit ein Fehlbedarf zwischen 32 und 36 Millionen Euro pro Jahr eingeplant werden. Um den Haushalt 2020 und 2021 ausgleichen zu können, wird die Stadt Wolfsburg die Überschussrücklage in Anspruch nehmen. Somit kann der Haushalt nach Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) fiktiv ausgeglichen werden. Die derzeit immer noch hohen Rücklagen ermöglichen diese Vorgehensweise. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist dadurch weiterhin vorerst nicht erforderlich.
Im sechsten beziehungsweise siebten Jahr in Folge kann der Haushaltsausgleich daher lediglich fiktiv erreicht werden. Seit 2014/2015 sind die Gewerbesteuererträge stark zurückgegangen, sodass seit 2015 jährlich Sparhaushalte sowie ab 2017 auch erstmals wieder Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen erforderlich waren. Intensive Spar- und Konsolidierungsbemühungen in den vorausgegangenen Jahren reichen gerade aus, um die Mehraufwendungen aus den sich ständig ändernden Rahmenbedingungen zu kompensieren.
Die Gewerbesteuerträge steigen zwar seit 2018 wieder leicht an, liegen aber weiterhin unter dem Niveau aus früheren Haushaltsjahren. Gelingt es nicht, den Haushalt auszugleichen, werden die Rücklagen mittelfristig aufgebraucht sein. Um die Handlungsfähigkeit und den Gestaltungsspielraum der Stadt auch in den künftigen Haushaltsjahren sicherzustellen, muss es daher Ziel für Verwaltung und Politik sein, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Die Aufwendungen dürfen die Erträge nicht übersteigen. Neben nachhaltigen Budgetanpassungen ist daher eine ganzheitliche Prüfung der Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Aufgabenkritik und Effizienzbetrachtung der Strukturen und Prozesse der Verwaltung erforderlich. Mit Beschluss des Rates in seiner März-Sitzung 2019 wurde daher gemeinsam mit der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ein verwaltungsweiter Modernisierungs- und Haushaltsoptimierungsprozess durchgeführt.
Im Ergebnis wurde von der KGSt eine Gesamtliste vorgelegt. Sie enthält überwiegend Vorschläge zum ersten Teilprojekt Haushaltsoptimierung, aber auch bereits Vorschläge zum zweiten Teilprojekt Verwaltungsmodernisierung, welches im Dezember 2019 begonnen hat und in 2020 durchgeführt wird. Die Gesamtliste wurde Ende November 2019 der Politik, den Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit vorgestellt.
In die Vorschlagsliste flossen die Erfahrungswerte der KGSt, die Ergebnisse aus den Analysegesprächen mit den Organisationseinheiten, die umfassende Haushaltsanalyse des Sachbudgets, die Vorschläge der Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie die Ergebnisse aus den Gesprächen der KGSt mit Vertretern der Fraktionen des Rates ein.
Alle Vorschläge der KGSt wurden vom Verwaltungsvorstand unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien, wie beispielsweise „Zukunft weiterhin gestalten“, „wirtschaftliche Verantwortung“, „Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (Aufwandsreduzierung/Ertragssteigerung)“, „Schaffung einer ausgewogenen Verteilung sowie langfristiger Konsequenzen beraten“.
Daraus wurde das in der heutigen Ratssitzung vorgelegte Verwaltungspaket mit 197 Vorschlägen und einem Gesamtvolumen von rund 15,4 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2020 erarbeitet. Darin enthalten sind sowohl Ertragssteigerungen durch Erhöhung von Steuern, Gebühren, Abgaben und Eintritten, aber auch Aufwandsreduzierungen wie beispielsweise die Standardisierung der Büroausstattung, Schließung eines Lehrschwimmbeckens beziehungsweise Konsolidierung der Hallen- und Freibäder oder die Neukonzipierung der Grünflächenunterhaltung.
Im Verwaltungsentwurf 2020/2021 sind neben bereits eingeplanten Budgetanpassungen in Höhe von rund 10,4 Millionen Euro jährlich weitere 5 Millionen Euro pauschale Minderaufwendungen berücksichtigt. Diese sind im Rahmen der Beratungsphase bis zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes durch Beschluss über das Verwaltungspaket zu konkretisieren. Im Haushaltsjahr 2020 wird daher insgesamt eine Reduzierung des Fehlbedarfes um rund 15 Millionen Euro eingeplant. Zur dauerhaften Reduzierung des Fehlbedarfes und Abbau des strukturellen Defizits werden ab 2021 sowie in den Folgejahren zusätzliche 10 bis 15 Millionen Euro angestrebt. Insgesamt ist damit eine Minderung des jährlichen Fehlbedarfes um 25 bis 30 Millionen Euro erforderlich.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit entwickelt sich seit 2019 positiv. Die Einzahlungen der kommenden Jahre sind höher als die Auszahlungen und können daneben auch die Tilgungsleistungen der ab 2017 aufgenommenen Kredite decken. Bis Ende 2019 werden Kreditverbindlichkeiten in Höhe von rund 152,2 Millionen Euro bestehen.
Mit einer deutlichen Erhöhung der investiven Einzahlungen verringert sich der Saldo aus Investitionstätigkeit in der mittelfristigen Planung, was eine geringere Fremdfinanzierung bedeutet. Dennoch werden die Investitionen voraussichtlich auch in 2020 und 2021 anteilig durch Kredite finanziert werden müssen. Bereits seit Dezember 2017 zählt die Stadt Wolfsburg nicht mehr zu dem Kreis der im Kernhaushalt schuldenfreien Kommunen in Deutschland. Der Verwaltungsentwurf wird nun in den kommenden Wochen in den Fachausschüssen und in den Ortsräten beraten und soll am 24. März im Rat der Stadt verabschiedet werden.
Die einzelnen Daten zum Haushaltsentwurf 2020/2021 sind auch unterwww.wolfsburg.de/interaktiverhaushaltzu finden.
Zitate zum Haushalt 2020/2021
Oberbürgermeister Klaus Mohrs: „Ich will die Zukunftsthemen dieser Stadt weiter aktiv gestalten. Dies sollte unser aller Anspruch sein, denn Wolfsburg ist eine innovative Stadt mit einem Weltkonzern. Hierfür ist es unabdingbar als Kommune voll handlungsfähig zu sein und zu bleiben. Das bedeutet aber auch, dass wir Ausgaben und Einnahmen in ein ausgewogenes Verhältnis bringen müssen.“
Stadträtin Iris Bothe: „Die Handlungsfähigkeit der Stadt Wolfsburg kann nur erhalten bleiben, wenn die gesteckten Konsolidierungsziele von 25 bis 30 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2020 fortfolgende erreicht werden. Dies ist erst der erste, aber ein entscheidender Schritt in unserem Haushaltsoptimierungsprozess – weitere müssen konsequent folgen, um den Konsolidierungskurs erfolgreich zu gestalten. Hierzu gehört auch eine zukunftsorientierte Verwaltung, die wir mit dem ab 2020 startenden Verwaltungsmodernisierungsprozess gestalten wollen.“
Foto:oh/Stadt Wolfsburg

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