Aufgrund der aktuellen Situation zu COVID-19 haben sich die Anmeldungen für die ersten Klassen für das Schuljahr 2021/22 geändert.
Schulpflichtig werden im nächsten Jahr alle Kinder, die zwischen dem 2. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2015 geboren wurden.
Die Anmeldung für alle Kinder, die im Sommer 2021 schulpflichtig werden, muss in Wolfsburg zwischen dem 04. und 22. Mai 2020 erfolgen. Die Schulen legen in diesem Zeitfenster ihre Anmeldetage fest. Bitte schauen Sie auf die Homepage ihrer Wunschschule oder nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf und erfragen Sie, wie die jeweilige Schule das Verfahren gestaltet und welche Anmeldetage sie festgelegt hat. Die Schulen stehen Ihnen für Fragen zu Ihren Anmeldungen selbstverständlich zur Verfügung.
Die erforderlichen Formulare liegen den Eltern und Sorgeberechtigten bereits vor. Mit einem Informationsbrief inklusive Anmeldebogen zum Anmeldeverfahren erfolgte bereits im Januar die Benachrichtigung der Sorgeberechtigten. Den Anmeldebogen senden Eltern und Sorgeberechtigte bitte ausgefüllt und von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben an Ihre Wunschschule (bei alleinigem Sorgerecht bitte einen Nachweis beifügen). Fügen Sie die im Anschreiben erwähnten Unterlagen ggf. in Kopie bei. Die Original Unterlagen werden von der jeweiligen Schule zu einem späteren Zeitpunkt angefordert.
An einzelnen Schulen kann es zu Losverfahren kommen, soweit mehr Kinder angemeldet werden, als Schulplätze zur Verfügung stehen. Wenn Sie eine Absage von Ihrer Schule erhalten, haben Sie die Möglichkeit sich an einer anderen Schule anzumelden.
Bei Fragen zum Anmeldeverfahren können Sie sich an die Stadt Wolfsburg unter 05361/28-1696 oder per Mail aneinschulung@stadt.wolfsburg.dewenden.
Das Anmeldeverfahren der Neuen Schule Wolfsburg findet im Frühjahr 2021 statt. Die Freie Waldorfschule ist telefonisch zu erreichen.