Eine neue Allgemeinverfügung aufgrund der Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 hat die Stadt Wolfsburg am Sonntag, 3. Oktober, in Kraft gesetzt.
Mit dieser wird festgestellt, dass in der Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen der Leitindikator „Neuinfizierte“ nicht mehr über dem Wert von 50 lag. Damit ist festzustellen, dass seit Sonntag, die Beschränkungen nach Paragraf 8 Absatz 1 der Niedersächsischen Coronaverordnung (erweiterte 3G-Regelungen unter anderem für Veranstaltungen und Gastronomie) für das Gebiet der Stadt Wolfsburg aufgehoben werden. Die Allgemeinverfügung vom 22. September tritt somit außer Kraft. Die Verfügung im Wortlaut und welche Regeln jetzt gelten, finden sich auf: www.wolfsburg.de/corona bzw. www.wolfsburg.de/regelungen. Es gelten die Schutzmaßnahmen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung. Foto: oh/pixabay