Die EU Natura muss 2000-Gebiete in Wolfsburg als Schutzgebiete auszuweisen bzw. bestehende Schutzgebietsverordnungen an das EU-Recht anzupassen.

 

Aufgrund des Europäischen Naturschutzrechtes sind die EU Natura 2000-Gebiete in Wolfsburg als Schutzgebiete auszuweisen bzw. bestehende Schutzgebietsverordnungen an das EU-Recht anzupassen.

Diese Verfahren werden von der Unteren Naturschutzbehörde im Auftrage des Landes durchgeführt. Das Land hat hier sehr weitgehende Vorgaben bis hin zu einer Musterverordnung formuliert, Ziel ist ein nachhaltiger Flächenschutz von räumlich zusammenhängenden Gebieten, so dass seltene Tier- und Pflanzenarten ein Lebensraum gesichert werden kann.
Der Verwaltung ist bewusst, dass hier viele Landwirte betroffen sind und hat daher schon im Vorfeld das Gespräch mit den Grundstückseigentümern gesucht. Mit dem Landvolk als berufsständische Vertretung der Landwirtschaft wurde vereinbart, dass das Landvolk zu einer Informationsveranstaltung mit den Grundstückseigentümern und der Unteren Naturschutzbehörde einlädt. Die Landwirtschaftskammer war ebenfalls geladen, so dass auch Fragen zur finanziellen Unterstützung durch das Land Niedersachsen gestellt werden konnten. Diese Veranstaltung war gut besucht und viele Probleme konnten dort angesprochen werden.
Vom 11.06. bis 11.07. fand zudem die offizielle Auslegung der Verordnung in den Ortssprechstellen sowie im Rathaus statt. Auf diese Auslegung wurde in der örtlichen Presse sowie im Amtsblatt hingewiesen; die Ratsgremien sind gesondert informiert worden. Viele Grundstückseigentümer nutzten die Auslegungsphase für weitere Informationsgespräche im Umweltamt und gaben ihre Anregungen und Bedenken schriftlich ab.
Die Naturschutzbehörde wird die Bedenken und Anregungen nun auswerten und ist zuversichtlich, dass hier tragbare Lösungen getroffen werden können. Die Gespräche mit dem Landvolk als berufsständische Vertretung der Landwirte werden fortgeführt, sodass die Belange der Landwirtschaft auch weiterhin eingebracht werden.
Insbesondere bei der Pflege der Schutzgebiete ist die Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und der Naturschutzbehörde in Wolfsburg sehr gut. So werden die erforderlichen Pflegearbeiten in der Regel von Landwirten durchgeführt, die die Flächen ohnehin sehr gut kennen; bei der Pflege von Ersatzmaßnahmen ist vorgesehen, die Zusammenarbeit weiter auszubauen.
Nur so konnte der wertvolle Naturraum in Wolfsburg erhalten und weiterentwickelt werden, sodass er auch von vielen Wolfsburgern als Erholungsraum genutzt wird. Ein gutes Beispiel ist hierfür das Barnbruch-Projekt mit Aussichtsturm und Auerochsen, die dort natürlich auch weiterhin sein werden.

Foto: oh/ejaugsburg

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