Landesgesundheitsamt erlässt Handlungsrichtlinien zum Schutz der Bewohner.
Das Landesgesundheitsamt hat dazu Handlungsrichtlinien erlassen, die zuvor bereits in Wolfsburg umgesetzt worden waren.
Mund-Nasen-Schutz für Pflegekräfte und externe Dienstleister (z.B. Hausärzte, Physiotherapeuten etc.)
Besuchsverbot und keine Ausgänge für die Bewohner
Aufnahmestopp für neue Bewohner, Ausnahmen gibt es für Einrichtungen, die eine Quarantäne der neuen Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen gewährleisten können.
Testung der Bewohner und Pflegekräfte sowie Quarantänemaßnahmen bei einer Häufung/einem Ausbruch des Coronavirus durch das örtliche Gesundheitsamt
Einschränkungen in der Tagespflege: Notbetreuung in kleinen Gruppen kann erfolgen
Müller weiter: „Die schnelle Ausbreitung und die tödliche Folge im Hanns-Lilje-Heim hat mehr als deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, den Schutz dieser sensiblen Einrichtungen, ihrer Bewohner und der Mitarbeiter noch mehr zu verstärken. Dafür müssen wir als Stadt gemeinsam mit den Betreibern der Pflegeeinrichtungen, mit den Angehörigen, mit den Bewohner*innen selbst und auch als Gesellschaft insgesamt Sorge tragen. Auch wenn es uns manchmal schwer auszuhalten scheint, dass unser Leben derzeit nur in ganz engen Bahnen möglich ist, müssen wir dazu bereit und solidarisch bleiben, um gerade die Menschen zu schützen, die besonders gefährdet sind.“