Hanns-Lilje-Heim

Landesgesundheitsamt erlässt Handlungsrichtlinien zum Schutz der Bewohner.

Die Zahl der infizierten Bewohner und der Corona-positiv getesteten Verstorbenen im Hanns-Lilje-Heim ist für alle Beteiligten – vor allem für die Mitarbeiter im Heim und die Angehörigen der demenziell erkrankten Bewohner – eine emotionale und praktische Herausforderung. Jeden Tag aufs Neue. 
„Umso wichtiger ist, die Betroffenen mit dieser Herausforderung nicht allein zulassen, sondern dafür zu sorgen, dass Pflegeheime besser geschützt werden“, erklärt Wolfsburgs Sozial- und Gesundheitsdezernentin Monika Müller. Stadt und Landesgesundheitsamt stehen dazu mit dem Heim in ständigem Austausch. Sie haben rare Schutzbekleidung organisiert und zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, die dazu beitragen sollen, eine weitere Ausbreitung zu verhindern und trotz aller Reglementierungen den Bewohnern ein würdevolles Leben zu ermöglichen. 
Die Landesregierung hat nun die Problematik der besonders gefährdeten Heime, vor allem von Spezialeinrichtungen für schwer Demenzerkrankte wie das Hanns-Lilje-Heim, aufgegriffen: Um die Infektionszahlen an Corona-Virus-Erkrankten in Niedersachsen abzuschwächen, sollen insbesondere die Betreiber von Pflegeeinrichtungen zum Schutz der Bewohner und des Personals besonders überlegt agieren, da die Bewohner in diesen Einrichtungen zu dem Personenkreis gehören, der durch den Eintrag des Coronavirus von außen besonders gefährdet ist.

Das Landesgesundheitsamt hat dazu Handlungsrichtlinien erlassen, die zuvor bereits in Wolfsburg umgesetzt worden waren.

Aus diesen ergeben sich wichtige Hinweise zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen, zur Testung beim Verdacht auf Infizierung und zu den konkreten Quarantänemaßnahmen im Rahmen einer Häufung oder beim Ausbruch des Coronavirus in einer Pflegeeinrichtung:

Mund-Nasen-Schutz für Pflegekräfte und externe Dienstleister (z.B. Hausärzte, Physiotherapeuten etc.)
Besuchsverbot und keine Ausgänge für die Bewohner
Aufnahmestopp für neue Bewohner, Ausnahmen gibt es für Einrichtungen, die eine Quarantäne der neuen Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen gewährleisten können.
Testung der Bewohner und Pflegekräfte sowie Quarantänemaßnahmen bei einer Häufung/einem Ausbruch des Coronavirus durch das örtliche Gesundheitsamt
Einschränkungen in der Tagespflege: Notbetreuung in kleinen Gruppen kann erfolgen

Müller weiter: „Die schnelle Ausbreitung und die tödliche Folge im Hanns-Lilje-Heim hat mehr als deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, den Schutz dieser sensiblen Einrichtungen, ihrer Bewohner und der Mitarbeiter noch mehr zu verstärken. Dafür müssen wir als Stadt gemeinsam mit den Betreibern der Pflegeeinrichtungen, mit den Angehörigen, mit den Bewohner*innen selbst und auch als Gesellschaft insgesamt Sorge tragen. Auch wenn es uns manchmal schwer auszuhalten scheint, dass unser Leben derzeit nur in ganz engen Bahnen möglich ist, müssen wir dazu bereit und solidarisch bleiben, um gerade die Menschen zu schützen, die besonders gefährdet sind.“

Weitere Informationen unter www.wolfsburg.de/corona
Foto: oh/cocoparisienne
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