
Stadt Wolfsburg und Autostadt verlängern Angebot zur Entlastung bei der Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle der Autostadt steht dem allgemeinen Publikumsverkehr für zulassungsrechtliche Dienstleistungen auch weiterhin zur Verfügung. Das vorerst bis zum 31. Oktober befristete Angebot der Stadt Wolfsburg und der Autostadt wird bis auf weiteres verlängert.
Die Zulassungsstelle in der Autostadt befindet sich im ServiceHaus am Mittellandkanal in direkter Nachbarschaft zur Bäckerei „Das Brot“. Die Öffnungszeiten sind Montag – Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Kund*innen, die bereits einen Termin für die Zulassungsstelle im Rathaus gebucht haben, können ihre Anliegen selbstverständlich auch in der Autostadt erledigen. Die Stadt Wolfsburg bittet jedoch darum, die gebuchten Termine zu stornieren.
In der Autostadt erhalten die Kund*innen, nach Sichtung der Antragsunterlagen, sofort einen Abholtermin für die amtlichen Dokumente. Zu beachten ist, dass die Kennzeichenschilder nicht in der Zulassungsstelle der Autostadt geprägt werden können. Diese müssen von den Antragstellenden selbst beschafft werden. Aus diesem Grund erhalten die Kund*innen die Stempelplaketten und bringen diese mit Hilfe einer Anleitung selbst auf ihre Kennzeichen an. Die Gebühren für die Zulassungsmaßnahmen werden grundsätzlich per Rechnung zur nachträglichen Überweisung erhoben.
Die Zulassungsstelle in der Autostadt befindet sich im ServiceHaus am Mittellandkanal in direkter Nachbarschaft zur Bäckerei „Das Brot“. Die Öffnungszeiten sind Montag – Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Kund*innen, die bereits einen Termin für die Zulassungsstelle im Rathaus gebucht haben, können ihre Anliegen selbstverständlich auch in der Autostadt erledigen. Die Stadt Wolfsburg bittet jedoch darum, die gebuchten Termine zu stornieren.
In der Autostadt erhalten die Kund*innen, nach Sichtung der Antragsunterlagen, sofort einen Abholtermin für die amtlichen Dokumente. Zu beachten ist, dass die Kennzeichenschilder nicht in der Zulassungsstelle der Autostadt geprägt werden können. Diese müssen von den Antragstellenden selbst beschafft werden. Aus diesem Grund erhalten die Kund*innen die Stempelplaketten und bringen diese mit Hilfe einer Anleitung selbst auf ihre Kennzeichen an. Die Gebühren für die Zulassungsmaßnahmen werden grundsätzlich per Rechnung zur nachträglichen Überweisung erhoben.
„Ich freue mich, dass wir den Bürger*innen der Stadt Wolfsburg weiterhin diesen Service zur Verfügung stellen können und bedanke mich herzlich bei der Autostadt für diese Möglichkeit“, so Stadtrat Andreas Bauer. Das Angebot zur Kfz-Zulassung in der Autostadt ist zur Entlastung der Zulassungsstellen der Stadt Wolfsburg eingerichtet worden, bei denen die Wartezeit auf einen Termin ca. vier Wochen beträgt. In dringenden Angelegenheiten gibt es bei den Zulassungsstellen der Stadt Wolfsburg Notfalltermine, die kurzfristig verfügbar sind, jedoch die Ausnahme darstellen. Aufgrund der Corona-Infektionsschutzmaßnahmen und der damit verbundenen weitgehenden Schließung des Rathauses von Mitte März bis Mitte Mai, konnten nur unabdingbare Anträge bearbeitet werden. Hierdurch hat sich eine Bugwelle an Vorgängen angehäuft, die nun sukzessive abgebaut wird.
Auch ist es möglich, sein Kraftfahrzeug per Post abzumelden. Hierzu ist lediglich die original Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ein Foto der amtlichen Kennzeichen vor sowie nachdem entstempeln an die Stadt Wolfsburg zu senden (weitere Infos hierzu sind auf https://www.wolfsburg.de/rathaus/stadtverwaltung/01-buergerdienste zu finden).
Händler*innen- und Gewerbezulassungen, Fahrzeugvorführungen und Ausfuhren in das Ausland werden weiterhin im Rathaus, in unaufschiebbaren Fällen nach vorheriger Kontaktaufnahme kurzfristig bearbeitet.
Auch ist es möglich, sein Kraftfahrzeug per Post abzumelden. Hierzu ist lediglich die original Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ein Foto der amtlichen Kennzeichen vor sowie nachdem entstempeln an die Stadt Wolfsburg zu senden (weitere Infos hierzu sind auf https://www.wolfsburg.de/rathaus/stadtverwaltung/01-buergerdienste zu finden).
Händler*innen- und Gewerbezulassungen, Fahrzeugvorführungen und Ausfuhren in das Ausland werden weiterhin im Rathaus, in unaufschiebbaren Fällen nach vorheriger Kontaktaufnahme kurzfristig bearbeitet.
Foto: oh/bernswaelz