Im Jahr 2012 hat die Stadt Wolfsburg die Fassade des Rathauses A saniert. Die etwa 4.000 Quadratmeter große Außenfläche wurde dabei mit neuen Natursteinplatten aus Travertin bestückt.
Bei Überprüfungen der Rathausfassade wurde festgestellt, dass die verwendeten Platten nicht der beauftragten Qualität entsprechen. Einige Platten wurden aus Sicherheitsgründen vorsorglich abgenommen. Eine Gefahr für Passanten sowie für Besucher und Mitarbeiter des Rathauses besteht aktuell nicht.
Auf Dauer wird es aber nicht vermeidbar sein, die Natursteinplatten auf der kompletten Fassadenfläche zu ersetzen. Das mit der seinerzeitigen Sanierung beauftragte Unternehmen wurde von der Stadt aufgefordert, die Fassade nachzubessern. Sollte dieses nicht erfolgen, wird die Stadt Wolfsburg eine andere Firma beauftragen und Schadenersatz geltend machen. Davon unabhängig plant die Stadt das Rathaus aus Sicherheitsgründen vorsorglich komplett einzurüsten, um die Fassade zu sichern.
Nach dem Ergebnis einer von der Stadt beantragten gerichtlichen Begutachtung der Fassade sind die Platten für den weiteren Verbleib an der Fassade nicht geeignet und müssen ausgetauscht werden. Betroffen sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur die Fassadenplatten und nicht auch die Unterkonstruktion. Bei den Fassadenplatten handelt es sich um italienischen Travertin, ein Kalkstein, der auch bei anderen Gebäuden in Wolfsburg Verwendung gefunden hat und als Fassadenbekleidung grundsätzlich geeignet ist.
Hinweise auf die Mangelhaftigkeit der Fassade ergaben sich durch das von der Stadt veranlasste Aufschneiden von Reserveblöcken des Travertins für die Sanierung der Fassade des Ratssitzungssaals. Die Reserveblöcke stammten aus demselben Steinbruch wie die verbauten Fassadenplatten, um eine einheitlich Optik zu gewährleisten.
Bei dem Aufschneiden der Reserveblöcke zeigte sich eine unerwartet hohe Menge an nicht geeignetem Material. Eine daraufhin veranlasste Baustoffprüfung bestätigte die minderwertige Qualität. Daraufhin wurde die Qualität der bereits verbauten Platten trotz der vorliegenden Eignungsnachweise durch einen von der Stadt bestellten Privatsachverständigen überprüft und bemängelt. Demnach entsprechen die Platten nicht der der Stadt vorgelegten Zertifizierungsnachweise.
In einem daraufhin eingeleiteten gerichtlichen selbstständigen Beweisverfahren kommt der vom Gericht bestellte Sachverständige zu dem aktuellen Ergebnis, dass sich das vorhandene und verbaute Fassadenmaterial nicht für den Verwendungszweck eignet und ersetzt werden muss. Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die Stadt veranlasst in regelmäßigen Abständen Überprüfungen der Fassadenplatten. Bei den bisher durchgeführten Überprüfungen wurden schadhafte Platten entnommen.
Eine erste Information an die Politik ist durch Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide, wie bereits letztes Jahr berichtet, erfolgt. Im April 2020 soll die Rathausfassade vollständig eingerüstet und gesichert werden. Voraussichtlich noch in diesem Jahr soll dann mit der Sanierung der Fassade begonnen werden. Die politischen Gremien beraten hierzu im Februar 2020.
Auf Dauer wird es aber nicht vermeidbar sein, die Natursteinplatten auf der kompletten Fassadenfläche zu ersetzen. Das mit der seinerzeitigen Sanierung beauftragte Unternehmen wurde von der Stadt aufgefordert, die Fassade nachzubessern. Sollte dieses nicht erfolgen, wird die Stadt Wolfsburg eine andere Firma beauftragen und Schadenersatz geltend machen. Davon unabhängig plant die Stadt das Rathaus aus Sicherheitsgründen vorsorglich komplett einzurüsten, um die Fassade zu sichern.
Nach dem Ergebnis einer von der Stadt beantragten gerichtlichen Begutachtung der Fassade sind die Platten für den weiteren Verbleib an der Fassade nicht geeignet und müssen ausgetauscht werden. Betroffen sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur die Fassadenplatten und nicht auch die Unterkonstruktion. Bei den Fassadenplatten handelt es sich um italienischen Travertin, ein Kalkstein, der auch bei anderen Gebäuden in Wolfsburg Verwendung gefunden hat und als Fassadenbekleidung grundsätzlich geeignet ist.
Hinweise auf die Mangelhaftigkeit der Fassade ergaben sich durch das von der Stadt veranlasste Aufschneiden von Reserveblöcken des Travertins für die Sanierung der Fassade des Ratssitzungssaals. Die Reserveblöcke stammten aus demselben Steinbruch wie die verbauten Fassadenplatten, um eine einheitlich Optik zu gewährleisten.
Bei dem Aufschneiden der Reserveblöcke zeigte sich eine unerwartet hohe Menge an nicht geeignetem Material. Eine daraufhin veranlasste Baustoffprüfung bestätigte die minderwertige Qualität. Daraufhin wurde die Qualität der bereits verbauten Platten trotz der vorliegenden Eignungsnachweise durch einen von der Stadt bestellten Privatsachverständigen überprüft und bemängelt. Demnach entsprechen die Platten nicht der der Stadt vorgelegten Zertifizierungsnachweise.
In einem daraufhin eingeleiteten gerichtlichen selbstständigen Beweisverfahren kommt der vom Gericht bestellte Sachverständige zu dem aktuellen Ergebnis, dass sich das vorhandene und verbaute Fassadenmaterial nicht für den Verwendungszweck eignet und ersetzt werden muss. Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die Stadt veranlasst in regelmäßigen Abständen Überprüfungen der Fassadenplatten. Bei den bisher durchgeführten Überprüfungen wurden schadhafte Platten entnommen.
Eine erste Information an die Politik ist durch Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide, wie bereits letztes Jahr berichtet, erfolgt. Im April 2020 soll die Rathausfassade vollständig eingerüstet und gesichert werden. Voraussichtlich noch in diesem Jahr soll dann mit der Sanierung der Fassade begonnen werden. Die politischen Gremien beraten hierzu im Februar 2020.
Foto: oh/nkj21033