Die Stadt Wolfsburg hat heute mit den Träger*innen der Kindertagesstätten und den GROSSFAMILIENNestern über die angekündigten Regelungen der neuen Corona-Landesverordnung gesprochen und die Kriterien zur Notbetreuung ab dem 11. Januar in Kindertageseinrichtungen abgestimmt.
Iris Bothe, Dezernentin für für Jugend, Bildung und Integration: „Wir alle haben uns sicherlich einen positiveren Start in das neue Jahr gewünscht. Die Eltern, Kinder, Erzieher*innen und Lehrkräfte in unserer Stadt leisten seit Monaten Herausragendes in dieser anhaltenden Ausnahmesituation. Ich bedanke mich bei Ihnen allen für Ihr Verständnis, Ihre Kompromissbereitschaft und Ihr Entgegenkommen. Wir bemühen uns gemeinsam mit den Träger*innen der Kindertageseinrichtungen, Sie im Rahmen der Möglichkeiten bestmöglich zu unterstützen.“
Regelungen für Kindertageseinrichtungen
Das Land Niedersachsen hat am gestrigen Mittwoch beschlossen, die Kindertageseinrichtung ab dem 11. Januar in das Szenario C „Notbetreuung“ zu wechseln. Die Kindertagespflege, der heilpädagogische Kindergarten und auch der Sprachheilkindergarten bleiben aufgrund der kleinen Gruppen im Regelbetrieb.
In der Notbetreuung können dann 50 Prozent der Kinder einer Gruppe betreut werden. Anspruch auf eine Notbetreuung haben in folgender Reihenfolge:
Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen, die in betriebsnotwendiger Stellung in einem solchen Betrieb tätig sind
Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und Kinder mit besonderem pädagogischen
Unterstützungs- und Förderbedarf
Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden
Härtefälle (z. B. erheblicher Verdienstausfall, drohende Kündigung, Kindeswohlgefährdung)
Es ist zu beachten, dass es bei Kapazitätsengpässen eine Aufnahme gemäß der dargestellten Reihenfolge gibt.
Das Szenario C ermöglicht bis Ende Januar 2021 nur eine eingeschränkte Betreuung. Deshalb werden die Elternbeiträge für den Februar 2021 für alle Eltern auf 0,00 Euro festgesetzt.
Notbetreuung an Schulen
Ab dem 11. Januar bis zum Ende des Schulhalbjahres findet der Unterricht im Distanzlernen (Szenario C) bzw. im Wechselmodell (Szenario B) statt. Anspruch auf eine Notbetreuung haben dann Schüler*innen der Schuljahrgänge 1-6, die sich nicht in der Präsenzlerngruppe befinden, wenn deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind,
es sich um Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden oder Kinder mit besonderem pädagogischen Unterstützungs- und Förderbedarf handelt
es sich um Härtefälle handelt (z. B. erheblicher Verdienstausfall, drohende Kündigung, Kindeswohlgefährdung).
Anmeldung und weitere Informationen zur Notbetreuung
Wenn eine Notbetreuung in der Kindertageseinrichtung oder der Schule benötigt wird, sind Informationen sowie die Anmeldeformulare und Arbeitgeberbescheinigungen auf der Homepage der Stadt Wolfsburg unter wolfsburg.de/coronavirus#Kitas zu finden oder ab Freitag, 8. Januar, direkt in der jeweiligen Kita.
Fragen zur Notbetreuung werden gerne unter Tel. (05361) 28 2836 oder zentral per E-Mail an schullandschaft@stadt.wolfsburg.de beantwortet.
Foto: oh/EvgeniT /