Die Parkzonen für Bewohner werden im Innenstadtbereich von Wolfsburg neu geordnet.
Die Stadt setzt damit einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2018 um. Zwischen der Heinrich-Nordhoff-Straße im Norden, der Lessingstraße im Westen, der Siemensstraße im Süden und dem Berliner Ring im Osten wird es künftig insgesamt sieben Zonen geben. Aktuell wird das Projekt umgesetzt. Dabei wird die Beschilderung angepasst beziehungsweise neu aufgestellt. Außerdem werden die technischen Voraussetzungen zur Neuausstellung von Bewohnerparkausweisen geschaffen.
Nachdem die Bewohnerparkzone K im Bereich des Köhlerbergs bereits vollständig neu eingerichtet wurde, wird derzeit die Beschilderung im Bereich südliche Schillerstraße Fichtestraße, Windthorststraße und Stresemannstraße angepasst. Bis Mitte September sollen dann sämtliche Arbeiten abgeschlossen sein.
Nachdem die Bewohnerparkzone K im Bereich des Köhlerbergs bereits vollständig neu eingerichtet wurde, wird derzeit die Beschilderung im Bereich südliche Schillerstraße Fichtestraße, Windthorststraße und Stresemannstraße angepasst. Bis Mitte September sollen dann sämtliche Arbeiten abgeschlossen sein.
Die bisher bestehenden Parkzonen wurden auf Wunsch der Bewohner und aus dem politischen Bereich zunächst untersucht. Dabei ging es sowohl um mögliche Erweiterungen und Änderungen der bestehenden Zonen als auch um die Ausweisung neuer Zonen innerhalb der Innenstadt. Durch die beschlossene Erweiterung der Parkzonen ist es den Nutzern künftig möglich in einem größeren Radius einen Parkplatz aufzusuchen.
Durch die Neuordnung können zu den bislang rund 1.325 Parkplätzen im öffentlichen Raum zusätzlich weitere etwa 250 Stellplätze durch die Bewohnerparkausweise genutzt werden.
Durch die Neuordnung können zu den bislang rund 1.325 Parkplätzen im öffentlichen Raum zusätzlich weitere etwa 250 Stellplätze durch die Bewohnerparkausweise genutzt werden.
Hintergründe
Innerhalb der neuen Bewohnerparkzonen werden je nach Bedarf entweder kombinierte Parkplätze, bewirtschaftete Parkplätze oder reine Bewohnerparkplätze angepasst an die jeweiligen örtlichen Bedürfnissen eingerichtet. An den Straßen, in denen zwei Zonen aufeinandertreffen, werden zu beiden Straßenseiten auch beide Zonen freigegeben. Die Parkplatzsuche wird damit nutzerfreundlicher als bisher.
Innerhalb der Zonen darf, wie bisher auch, ausschließlich in den zum Parken mit Bewohnerparkausweis gekennzeichneten Bereichen das Fahrzeug abgestellt werden. Deshalb muss weiterhin die Beschilderung im Straßenbereich beachtet werden.
Was ist zu tun? Die Personen, die bereits Inhaber eines Bewohnerparkausweises sind erhalten in den kommenden Wochen automatisch und kostenfrei einen neuen Ausweis mit der Laufzeit ihres derzeitigen Dokumentes per Post zugesandt.
Personen, die aufgrund der Neuordnung erstmals berechtigt sind einen Bewohnerparkausweis zu erhalten, müssen diesen selbstständig und persönlich (oder gegebenenfalls mit Vollmacht) beantragen.
Möglich ist die Ausstellung der neuen Bewohnerparkausweise ab Montag, 16. September, im Geschäftsbereich Bürgerdienste, Einwohnermeldestelle, in Zimmer B 055, Rathaus B, Porschestraße 49 zu den regulären Öffnungszeiten.
Innerhalb der neuen Bewohnerparkzonen werden je nach Bedarf entweder kombinierte Parkplätze, bewirtschaftete Parkplätze oder reine Bewohnerparkplätze angepasst an die jeweiligen örtlichen Bedürfnissen eingerichtet. An den Straßen, in denen zwei Zonen aufeinandertreffen, werden zu beiden Straßenseiten auch beide Zonen freigegeben. Die Parkplatzsuche wird damit nutzerfreundlicher als bisher.
Innerhalb der Zonen darf, wie bisher auch, ausschließlich in den zum Parken mit Bewohnerparkausweis gekennzeichneten Bereichen das Fahrzeug abgestellt werden. Deshalb muss weiterhin die Beschilderung im Straßenbereich beachtet werden.
Was ist zu tun? Die Personen, die bereits Inhaber eines Bewohnerparkausweises sind erhalten in den kommenden Wochen automatisch und kostenfrei einen neuen Ausweis mit der Laufzeit ihres derzeitigen Dokumentes per Post zugesandt.
Personen, die aufgrund der Neuordnung erstmals berechtigt sind einen Bewohnerparkausweis zu erhalten, müssen diesen selbstständig und persönlich (oder gegebenenfalls mit Vollmacht) beantragen.
Möglich ist die Ausstellung der neuen Bewohnerparkausweise ab Montag, 16. September, im Geschäftsbereich Bürgerdienste, Einwohnermeldestelle, in Zimmer B 055, Rathaus B, Porschestraße 49 zu den regulären Öffnungszeiten.
Wichtige Hinweise!
Während der Umstellungsphase (bis zum 5. Oktober) behält der alte Ausweis trotz der neuen Beschilderung noch seine Gültigkeit.
Neu eingerichtete Parkzonen werden hinsichtlich des Bewohnerparkens erst nach der Umstellungsphase in die Kontrollen des ruhenden Verkehrs einbezogen, weil die Beantragung neuer Bewohnerparkausweise aus technischen Gründen erst ab dem 16. September erfolgen kann.
Aufgrund der Umstellung auf die neuen Bewohnerparkzonen wird es grundsätzlich nicht möglich sein am Freitag, 13. September, Parkausweise auszugeben oder zu ändern. Hierfür bittet die Stadt um Verständnis.
Während der Umstellungsphase (bis zum 5. Oktober) behält der alte Ausweis trotz der neuen Beschilderung noch seine Gültigkeit.
Neu eingerichtete Parkzonen werden hinsichtlich des Bewohnerparkens erst nach der Umstellungsphase in die Kontrollen des ruhenden Verkehrs einbezogen, weil die Beantragung neuer Bewohnerparkausweise aus technischen Gründen erst ab dem 16. September erfolgen kann.
Aufgrund der Umstellung auf die neuen Bewohnerparkzonen wird es grundsätzlich nicht möglich sein am Freitag, 13. September, Parkausweise auszugeben oder zu ändern. Hierfür bittet die Stadt um Verständnis.
Foto: oh/Stadt Wolfsburg