Schuleingangsuntersuchungen sind für das im kommenden August startende Schuljahr 2020/2021 keine Voraussetzung für die Einschulung.

Schuleingangsuntersuchungen sind für das im kommenden August startende Schuljahr 2020/2021 keine Voraussetzung für die Einschulung.

Das haben das Niedersächsische Kultusministerium und die Niedersächsische Landesschulbehörde klargestellt. Die Entscheidung über eine Schulfähigkeit obliegt den Schulleitungen und betrifft auch Entscheidungen zu sogenannten „Kann-Kindern“.
Die Schuleingangsuntersuchungen finden immer im Vorschuljahr statt und haben bereits 2019 begonnen. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der 2020 einzuschulenden Kinder bereits untersucht worden sind.
Derzeit arbeiten die Gesundheitsämter im aktuellen Corona-Infektionsgeschehen mit Hochdruck daran, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Da alle Kräfte auf diese Aufgabe zu konzentrieren sind, muss in einigen Fällen die Schuleingangsuntersuchung dahinter zurückstehen.
Foto: oh/DarkWorkX
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