Soforthilfe

Die Stadt Wolfsburg hat die Förderrichtlinie „Soforthilfen zur finanziellen Unterstützung für Kleinstunternehmen, Soloselbständige  und Angehörige der Freien Berufe, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind“ („Soforthilfe Wirtschaft“) erlassen.

Die Richtlinie ist im Vorfeld mit den Fraktionen im Rat der Stadt Wolfsburg besprochen worden.
Mit der Soforthilfe soll den Betroffenen, welche ihre Geschäfte mit Ausnahme der in der Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg ausdrücklich ausgenommenen Angebote der Nahversorgung zumindest bis vorerst 18. April 2020 schließen mussten, eine Hilfe zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses gewährt werden. Die Soforthilfe beträgt je berechtigten Zuwendungsempfänger*in maximal 5.000 Euro.
„Die Stadt Wolfsburg verfolgt mit der Soforthilfe das Ziel, Insolvenzen und Entlassungen zu vermeiden sowie den Bestand von kleinen Wolfsburger Unternehmen, Selbständigen und Vereinen zu sichern“, so Oberbürgermeister Klaus Mohrs.
„Unser Ziel ist es, den kleinen Wolfsburger Unternehmen und Selbstständigen eine schnelle, unbürokratische und sofort wirkende Unterstützung anzubieten, um diese schwierige Zeit zu überbrücken“, erklärt Erster Stadtrat und Wirtschaftsdezernent Dennis Weilmann.

Ebenso sieht es auch Kämmerer Andreas Bauer:

„Obwohl wir uns mit dem städtischen Haushalt in schwierigen Zeiten befinden, ist es uns sehr wichtig, ein klares Zeichen an unsere Gewerbetreibenden und Vereine zu geben. Mit der schnellen Umsetzung dieser Förderrichtlinie zeigen wir, dass wir sie nicht alleine lassen.“ 
Als städtische Wirtschaftsförderung unterstützt die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH bei der Umsetzung der kommunalen Soforthilfe für die Wolfsburger Wirtschaft. „Unser Bereich Wirtschaftsförderung steht mit den Wolfsburger Unternehmen bereits zu den Soforthilfen von Bund und Land im intensiven Austausch und wird zu einer zügigen Umsetzung der kommunalen Förderrichtlinie beitragen.“ führt WMG Geschäftsführer Jens Hofschröer weiter aus.
Zuwendungsempfänger*innen sind ortsansässige Kleinstunternehmen (im Sinne der EU-Vorschriften) mit Hauptsitz oder selbstständiger Niederlassung in Wolfsburg, inkl. Kleinstunternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 2 Millionen Euro, ortsansässige Soloselbständige (hauptberuflich) und ortsansässige Angehörige der Freien Berufe (hauptberuflich), die beim Finanzamt Gifhorn-Wolfsburg angemeldet sind.

Insgesamt stellt die Stadt Wolfsburg für diese Förderung Haushaltsmittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung.

Sind diese aufgebraucht, muss auch bei Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen und Einhaltung der Antragsfrist eine Ablehnung des Antrags erfolgen.
Eine weitere Förderrichtlinie befindet sich derzeit noch in der finalen Abstimmung und wird voraussichtlich morgen erlassen. Dabei handelt es sich um „Soforthilfen zur finanziellen Unterstützung für gemeinnützige Einrichtungen, freie Träger, Vereine der Freien Wohlfahrtspflege, Kultureinrichtungen, Sportvereine und ähnlichen Organisationen und Einrichtungen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind“. Mit dieser sollen auch bspw. Vereine, die von der Krise finanziell betroffen sind, eine Unterstützung in Höhe von bis zu 2.500 Euro beantragen können. Genauere Informationen wird die Stadt noch kommunizieren.
 
Die Förderung „Soforthilfe Wirtschaft“ kann ab Freitag, den 3. April 2020 ab 8 Uhr bei der Stadt Wolfsburg über die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH beantragt werden. Das Antragsformular sowie die vollständige Förderrichtlinie sind unter www.coronavirus.wmg-wolfsburg.de abrufbar. Die Antragsfrist endet zum 30. April 2020.
 
Foto: oh/geralt
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