Die Stadt Wolfsburg bereitet sich angesichts der laufenden Diskussionen um die Wiederaufnahme von Sportangeboten vor: Noch ist der organisierte Sportbetrieb nahezu vollständig untersagt, aber die Sportminister der Länder diskutieren inzwischen auch öffentlich, unter welchen Bedingungen der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann, ohne dabei die bisherigen Erfolge bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu gefährden.
„Wir bereiten uns in Wolfsburg intensiv auf die Öffnung unserer Sportanlagen sowie der Frei- und Hallenbäder und des Badelandes vor, indem wir jeweils Hygiene- und Schutzkonzepte entsprechend der aktuellen Regelungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts entwickeln.“, so Sportdezernentin Monika Müller.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand könnten Sportanlagen zunächst für den Individualsport an der „frischen Luft“ geöffnet werden, der kontaktlos und mit ausreichendem Personenabstand durchgeführt werden kann. Duschen und Umkleiden bleiben zunächst geschlossen. Der Zutritt zu den Sportanlagen muss durch besondere Maßnahmen gelenkt werden, damit es keine Warteschlagen gibt. „Hier entwickeln wir in Abstimmung mit dem StadtSportBund Wolfsburg für den Vereinssport umsetzbare Konzepte, um baldmöglichst Sport in Wolfsburg wieder zu ermöglichen, da Sport mehr als nur Freizeit ist und zur Gesundheitsprävention und Erziehung unbedingt dazugehört,“ so Müller.
Die Freibadsaison könnte frühestens am 1. Juni in Wolfsburg beginnen. „Das setzt allerdings voraus, dass die Vorgaben des Landes eine Öffnung zu diesem Zeitpunkt zulassen und sich in Wolfsburg das Infektionsgeschehen so entwickelt, dass eine Eröffnung befürwortet werden kann. Der 1. Juni ist daher aktuell nur ein „Platzhalter“ zur internen Planung und nicht bereits ein konkreter Eröffnungstermin.“, unterstreicht Monika Müller.
Neben den Freibädern sollen auch die beiden Hallenbäder und das BadeLand frühestens am 1. Juni öffnen. Die eigentlich für den Sommer vorgesehenen Revisionsarbeiten in den Hallenbädern und im BadeLand werden bzw. wurden vorgezogen, so dass die Bäder auch in den Sommermonaten zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Festlegung eines vorläufigen Öffnungstermins ist erforderlich, damit die Firmen, die für die Bäder als Dienstleister an der Kasse, im Kiosk und für die Reinigung tätig werden, ihren Personaleinsatz planen können ohne in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten.
Um genau dies zu gewährleisten, wird 14 Tage vor einer möglichen Öffnung entschieden, ob diese auch tatsächlich gewollt und realisiert werden kann oder ob eine andere Entscheidung aufgrund des Pandemieverlaufes zu erwarten oder sinnvoll ist. Eine Öffnung wird somit jeweils im 14-Tage Rhythmus geprüft. Da derzeit niemand weiß, welche Einschränkungen zum Zeitpunkt der Öffnung durch das Land vorgesehen sind, bereiten sich die Bäder auf verschiedenen Szenarien so gut wie möglich vor. „Wir sehen hier die Bäder zunächst als Schwimm- und damit Sportstätte und erst bei völliger Aufhebung der Kontaktbeschränkungen auch wieder als Freizeitstätte“, betont Monika Müller.
Foto: oh/HardyS