Maskenpflicht in der Fußgängerzone wird aufgehoben.
Ab Montag, 07. Juni 2021, besteht in der Fußgängerzone von Porschestraße Mitte bis Porschestraße Nord unter freiem Himmel keine Maskenpflicht mehr. Mit der aktualisierten Allgemeinverfügung hebt die Stadt außerdem die Maskenpflicht in dem Bereich ab Pestalozziallee bis Willy-Brandt-Platz, auf dem Außengelände (inklusive Vorplatz) des Wolfsburger Bahnhofes, dem Zentralen Omnibus Bahnhof (ZOB), dem Sara-Frenkel-Platz, dem Außengelände des Phaeno, dem Außengelände des Designer Outlet Center Wolfsburg (DOW), in der Kaufhofpassage, im Kaufhof und dem Maximilian-Kolbe-Weg auf. Gemäß der Niedersächsischen Landesverordnung besteht auf allen Wolfsburger Wochenmärkten und weiteren Märkten während der jeweiligen Marktöffnungszeiten jedoch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Zudem ist nach der Landesverordnung das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel verpflichtend, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
Stadtrat Andreas Bauer: „Wir sind in der glücklichen Lage, dass die Inzidenz in Wolfsburg konstant unter 50 gefallen ist. Die Stadt Wolfsburg hat deshalb entschieden, die Maskenpflicht an der frischen Luft aufzuheben. Um diese positive Entwicklung nicht zu gefährden, sollten jedoch weiterhin konsequent die Hygieneregeln eingehalten und auf ausreichend Abstand geachtet werden.“
Die Aufhebung der Maskenpflicht in der Fußgängerzone hat keinen Einfluss auf die Maskenpflicht auf Parkplätzen der Geschäfte. Diese gilt nach der niedersächsischen Landesverordnung weiterhin.
Stadtrat Andreas Bauer: „Wir sind in der glücklichen Lage, dass die Inzidenz in Wolfsburg konstant unter 50 gefallen ist. Die Stadt Wolfsburg hat deshalb entschieden, die Maskenpflicht an der frischen Luft aufzuheben. Um diese positive Entwicklung nicht zu gefährden, sollten jedoch weiterhin konsequent die Hygieneregeln eingehalten und auf ausreichend Abstand geachtet werden.“
Die Aufhebung der Maskenpflicht in der Fußgängerzone hat keinen Einfluss auf die Maskenpflicht auf Parkplätzen der Geschäfte. Diese gilt nach der niedersächsischen Landesverordnung weiterhin.
Foto: oh/Pexels