Die Stadt Wolfsburg hat sich gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Hochinzidenzkommune erklärt.
Demnach verhängt die Stadt Wolfsburg eine nächtliche Ausgangsbeschränkung im Zeitraum zwischen 22 und 5 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen sich alle Personen in der Wohnung oder dem Haus, bzw. auf dem zugehörigen Grundstück befinden. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt mit Inkrafttreten des IfSG ab Samstag, 24. April, 0 Uhr.Ausgenommen von der Ausgangsbeschränkung sind:
Der Weg zu einer medizinisch oder tiermedizinisch notwendigen Behandlung.
Der Weg zur Arbeit. Hierfür muss eine entsprechende Bescheinigung mitgeführt werden
Die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und die Begleitung Sterbender
Die Versorgung von Tieren. Hierzu zählt auch das Gassi gehen.
Zusätzlich sind im Zeitraum von 22 bis 0 Uhr allein durchgeführter Sport und körperliche Bewegung erlaubt (z.B. joggen oder Spazierengehen), jedoch nicht in Sportanlagen.
Die Regelungen zur Ausgangsbeschränkung gelten für das gesamte Stadtgebiet, also für alle Wolfsburger Stadt- und Ortsteile und sind bis auf Weiteres gültig.