
Erster Stadtrat Dennis Weilmann (zweiter von rechts) und Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide (dritter von links) präsentierten die Elektro-Tretroller.
Ab Anfang März werden Elektro-Tretroller zum Stadtbild in Wolfsburg gehören.
Für die Nutzung der e-Tretroller, egal ob als Verleihangebot oder privat erworben, gelten bundesweit Regeln.
Gefahren werden darf auf Radwegen. Ist kein Radweg vorhanden, darf auf die Straße ausgewichen werden. Auf Fußwegen, die für Radfahrer freigegeben sind, dürfen die Roller nur bewegt werden, wenn das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ ausgeschildert ist. In Wolfsburg wird das künftig im Bereich der südlichen Porschestraße bis zur Pestalozziallee der Fall sein. Weiter ist bundesweit geregelt, dass die e-Scooter eine Maximalgeschwindkeit von 20 Stundenkilometern haben und ab 14 Jahren genutzt werden dürfen. Außerdem müssen die Roller versichert sein und ein Kennzeichen haben, was bei den Verleihrollern bereits der Fall ist.
In Wolfsburg und der Region ist darüber hinaus folgendes zu beachten:
In den Bussen der Wolfsburger Verkehrs GmbH (WVG) sowie im gesamten Verkehrsverbundgebiet der Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) dürfen e-Tretroller nach derzeitigem Stand mitgenommen werden, wenn sie zusammengeklappt sind und keine anderen Fahrgäste oder den Fahrbetrieb behindern. Sie gelten dann als Gepäck und können kostenlos mitfahren.
Grundsätzlich ist der Betrieb eines Verleihsystems mit den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen seitens der Stadt Wolfsburg nicht genehmigungspflichtig. Der Anbieter arbeitet eigenwirtschaftlich und daher nicht im Auftrag der Stadt. Nach Erfahrungen in anderen Städten hat es sich aber als sinnvoll herausgestellt, zwischen Stadt und Anbieter eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung zu schließen.
Darin werden Betriebsregeln sowie Fahr- und Parkverbotszonen definiert, die die Verkehrssicherheit, den Umgang mit dem Stadtbild und die Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern berücksichtigen sollen. In der App des Anbieters wird auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen und auch die Durchfahrtsverbotszonen in Wolfsburg werden dargestellt. Vereinbart hat die Stadt auch eine sechsmonatige Testphase. Danach soll gemeinsam mit Stadt, Polizei, Anbieter und Verkehrsverbänden Bilanz gezogen und das Verleihsystem weiterentwickelt werden.
Im Internet unter www.wolfsburg.de/emobilitaet stellt die Stadt eine Themenseite online mit Informationen und häufig gestellten Fragen, sogenannten FAQs, bereit. Auch die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung kann dort abgerufen werden.