Wenn die Bagger für die Erdarbeiten anrollen, ist das für viele Bauherren ein freudiges Ereignis:

Endlich ist der Startschuss für den Hausbau gefallen. Doch Vorsicht: „Bereits bei den Gründungsarbeiten können erste Probleme und Kostenrisiken lauern“, warnt Dipl.-Ing. Andreas May, Bauherrenberater und 2. Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Manche Hausbaufirmen bieten Erdarbeiten grundsätzlich nicht mit an – hier muss sich der Bauherr selbst kümmern und eine Fachfirma beauftragen, bevor der eigentliche Hausbau in Angriff genommen werden kann. Doch auch wenn die Erdarbeiten im Bauvertrag enthalten sind, ist nicht in jedem Fall alles gut. So ist laut May oft nicht genau geregelt, wo abgetragener Oberboden oder weiterer Aushub für den Keller gelagert werden kann und wer die Kosten für die Abfuhr des Aushubs zu tragen hat. Auf jeden Fall rät Bauherrenberater May zu einem Bodengutachten vor Beginn der Bauarbeiten. Dadurch lässt sich zum Beispiel feststellen, ob der Oberboden als künftiger Gartenboden taugt, ob das ausgehobene Erdreich teilweise zur Hinterfüllung und Verdichtung rund um die Kellerwände geeignet ist oder ob hierfür sogar zusätzliches Material gekauft und zur Baustelle transportiert werden muss. Ist dies ohne vorherige Kenntnis der Fall, steht der Bauherr unter Zeitdruck und muss unter Umständen teure Angebote akzeptieren, weil er keine Vergleiche mit anderen Anbietern mehr anstellen kann und sein Handlungsspielraum gering ist.

Nach dem Bau des Hauses stehen noch weitere Erdarbeiten an. Dazu gehören tragfähige Böden und frostsichere Materialien für Verkehrsflächen sowie die Vegetationsflächen, in die der zuvor gelagerte Oberboden oder neuer Mutterboden eingebaut und fein planiert werden muss, um die Gartenanlage vorzubereiten. „Auch diese Leistungen sollten bereits im Bauvertrag genau definiert sein“, rät May. Sonst riskieren Bauherren, dass sie mit der Grundstücksgestaltung nach Bauabschluss alleine gelassen werden. Im Zweifelsfall empfiehlt May, vor Vertragsschluss eine unabhängige Vertragsprüfung durchführen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de sind dazu mehr Informationen und Ansprechpartner in ganz Deutschland zu finden. (djd)

Fotos: djd/Bauherren-Schutzbund

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