Seit Montag gilt in Wolfsburg die Pflicht, in öffentlichen Räumen, wo viele Menschen zusammenkommen, Mund und Nase zu bedecken.
Es gilt jedoch eine einwöchige Übergangsfrist, um allen Wolfsburger*innen zu ermöglichen, sich in Ruhe eine Maske zu besorgen und zunächst einen Schal oder ein Tuch zu benutzen. Kinder unter sechs Jahren sind generell von der Pflicht ausgenommen.
„Viele Wolfsburger*innen haben sich heute bereits Masken besorgt, zum Beispiel am Rathaus. Uns war klar, dass es für etwas Unruhe sorgen würde, weil die Einführung recht kurzfristig beschlossen wurde“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Mohrs. „Aus diesem Grund haben wir bewusst auch eine Übergangsfrist von einer Woche festgelegt.“ Die Verteilung habe aber angesichts dessen gut funktioniert. Viele hätten bereits Masken besessen, selbstgenähte oder gekaufte. Am Rathaus wurden Masken ausgegeben. In den Verkaufsstellen der Wolfsburger Verkehrs-GmbH, Drogerien, Apotheken und im Einzelhandel sind ebenso Masken erhältlich. In den kommenden Tagen werden weitere Geschäfte folgen.
Die Maskenpflicht habe sich schnell herumgesprochen, bilanziert Mohrs: „Ich bin überzeugt, dass wir mit der Maskenpflicht den richtigen Weg gegangen sind und sich die Bürgerinnen und Bürger an das Tragen der Masken gewöhnen werden. Schließlich dient dies zum Schutz von uns allen.“
Erst ab dem 27. April wird ein Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden. Die Pflicht gilt zunächst bis zum 6. Mai.
Erst ab dem 27. April wird ein Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden. Die Pflicht gilt zunächst bis zum 6. Mai.
Foto: oh/Anrita1705