Nachdem der Betrieb der Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Schulen durch einen Erlass des Landes untersagt wurde, lief die Notbetreuung in Wolfsburg vergangene Woche an.
Wer darf die Notbetreuung nutzen?
Zur kritischen Infrastruktur zählen:
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
Beschäftige in Einrichtungen und kommunalen Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser-und Abfallentsorgung, ÖPNV, Lebensmittelbereiche) zwingend wahrzunehmen sind.
Für die Notbetreuung in den Wolfsburger Kitas, Schulen und in der Kindertagespflege gilt neben der Versorgung der kritischen Infrastruktur die Härtefall-Regelung, die bei Kindeswohlgefährdungen, bei drohender Kündigung oder/und bei erheblichem Verdienstausfall greift.