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Gekündigt: Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer jetzt haben

Auch wenn es schwerfällt: Wer eine Kündigung erhalten hat, muss trotzdem bis zum Ende der Kündigungsfrist im Unternehmen arbeiten.

Eine Kündigung – gibt das nicht jede Menge Geldals Abfindung? Leider nein. Ein gesetzliches Recht auf Abfindung gibt es nicht grundsätzlich, sondern nur bei der betriebsbedingten Kündigung, und auch da ist die genaue Höhe nicht vorgeschrieben. Allerdings gilt ein halbes bis ganzes Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr im Unternehmen als üblich – der Rest ist Verhandlungssache. Wenn der oder die Gekündigte allerdings Formfehler in der Kündigung gefunden hat und mit dem Gang zum Arbeitsgericht droht, stärkt das natürlich die Verhandlungsposition.

Apropos Geld: Die wichtigste Pflicht in dieser Situation betrifft erst einmal den Gang zur Arbeitsagentur, und zwar sobald der Arbeitnehmer von der Kündigung erfährt. Nur wenn er sich sofort arbeitssuchend meldet, kann er eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld vermeiden. Außerdem sind Gekündigte natürlich dazu verpflichtet, ihren Job bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zu erledigen, auch wenn die Lust dazu manchmal übersichtlich ausfällt. Alles andere wäre Arbeitsverweigerung und kann für Ärger sorgen.

„Es ist ohnehin eine gute Idee, die Restzeit im Unternehmen mit Anstand hinter sich zu bringen“, erklärt Petra Timm von Randstad Deutschland. „Auch wenn oft Enttäuschung und Wut im Spiel sind, gilt es jetzt höflich zu bleiben. Zum einen möchten die meisten ja noch ein ordentliches Arbeitszeugnis bekommen. Und zum anderen begegnet man sich in den meisten Branchen immer zweimal. Es ist gut, wenn man sich dann noch in die Augen schauen kann.“ (txn)

 

txn-Foto: Adobe Stock/Randstad