Stadt hat die Satzungen für ihre Friedhöfe zusammengefasst und angepasst
Insgesamt 24 Friedhöfe und ein Bestattungswald befinden sich in der Verantwortung der Stadt Wolfsburg. Bisher gab es zwei Satzungen, die die Gebühren für die verschiedenen Leistungen beinhaltete und festlegte. Jetzt will die Stadt daraus eine machen und gleichzeitig die Satzung übersichtlicher gestalten.
Änderungen und Anpassungen im Zuge einer Neukalkulation sind gesetzlich nach maximal drei Jahren laut dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) vorgeschrieben. Die Stadt Wolfsburg bringt ihre Gebührensätze immer auf neuesten Stand. Dabei erfolgt eine Nachkalkulation der letzten Gebühren und eine Vorauskalkulation unter Berücksichtigung von Preissteigerungen und Änderungen im Nutzerverhalten. Eine Gebührenkalkulation ist dabei immer kostendeckend, die Stadt erzielt daraus keinen Gewinn. Alle Einnahmen auf den Friedhöfen werden dem Gebührenzahler kostenmindernd angerechnet.
„Viele Grabarten werden günstiger, insbesondere Erdgräber werden wieder attraktiver. Es gibt darüber hinaus viele pflegefreie Angebote für die Angehörigen, weil diese vom Friedhofsbetrieb übernommen wird. Im Bereich der beliebtesten Grabarten, wie der naturnahen Bestattung unter Bäumen oder der Urnenreihengrabstätte ohne Kennzeichnung, wird es teilweise eine Gebührensenkung geben“, bekräftigt Erster Stadtrat und Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide.
Ein Platz im Bestattungswald gibt es im bundesweiten Schnitt für rund 590 Euro zuzüglich der Beisetzungskosten in Höhe von etwa 450 Euro. Hier liegt die Stadt Wolfsburg unter den Kosten, nämlich bei rund 580 Euro für das Grabnutzungsrecht zuzüglich 125 Euro für die Grabherrichtung und den Trägerdienst. Erstmals wurde auf politischen Antrag hin eine Verwaltungsgebühr eingeführt, die künftig erhoben werden soll. Im Bereich der Nutzung der Friedhofskapellen fallen für die kleineren Objekte geringere Gebühren an, für größere steigen sie.
Bevor die Überarbeitung in die politische Gremien gegangen ist, wurde sie mit den Vertreter*innen der einzelnen Fraktionen vorberaten. Die entsprechende Vorlage ist Thema im Planungs- und Bauausschuss am 23. Mai und soll dann in der Ratssitzung am 5. Juni beschlossen werden. Eine Umsetzung ist circa zwei Monate später geplant, um insbesondere die Angehörigen von Verstorbenen auf die neuen Gebühren entsprechend vorbereiten zu können.
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